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Re: Trennungsgeld bei Wegfall der Wohnung
Verfasst: 22. Aug 2018, 14:10
von BMI_Oberbehörde
Moin,
ich würde empfehlen vorsorglich jetzt bereits die UKV zu beantragen. Ggfs. bekommst du die Zusage unter dem Vorbehalt der Versetzung, wie ich dies bei mir erreicht habe.
Warum sollte die Wohnung denn gekündigt werden? Ich würde hier erstmal alle Mittel ausschöpfen, dies zu verhindern. Das würde einiges an Spezialsituation verhindern.
Viele Grüße
Bundesbeamter auch in Abordnung
Re: Trennungsgeld bei Wegfall der Wohnung
Verfasst: 23. Aug 2018, 12:38
von sdh1807
Ich gehe davon aus, das TG gezahlt wird weil die UKV nicht zugesagt ist. Dann ist die Wohnung also anerkannt.
Einfach am Wohnort umziehen und die neue Wohnung anerkennen lassen.
Ggf. den Sachverhalt vorher mit der abrechnenden Stelle besprechen. Man muss nicht auf ewig in der selben Wohnung bleiben weil man TG bezieht.
Wichtig es darf keine Unterbrechung dazwischen sein
Re: Trennungsgeld bei Wegfall der Wohnung
Verfasst: 23. Aug 2018, 12:45
von Torquemada
BundesBeamtin00 hat geschrieben: ↑22. Aug 2018, 10:25
Meine Wohnung am Heimatwohnsitz wird demnächt wahrscheinlich durch den Vermieter gekündigt. .......
Ich bin gerade etwas verzweifelt und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Zuerst ist die Wohnung noch gar nicht korrekt gekündigt.
Weshalb soll die gekündigt werden? Kommen doch nur nachgewiesener Eigenbedarf, Rückstände bei Zahlungen oder Verfehlungen (Verhalten wie Sau....) infrage. Also erstmal locker bleiben. Sollte eine rechtmäßige Kündigung eingehen, gelten Fristen. Dann kann man sich auch eine 1-Zimmerbude übergangsweise am Heimatort nehmen, bis man im Endeffekt umzieht.
Verzweiflung sehe ich hier nicht.
Re: Trennungsgeld bei Wegfall der Wohnung
Verfasst: 23. Aug 2018, 15:39
von BMI_Oberbehörde
Nicht wenn du da schon wohnst...
Außer es wäre ein genehmigter Vorwegumzug, das war aber zumindest bei mir schwierig.
Ich würde da empfehlen, offen mit der Abrechnungsstelle drüber zu reden.