Hallo liebe Experten
ich wollte mal fragen wie die Rechtslage ist. Ich überlege ernsthaft zu kündigen im Lehramt und mich dann nach einem Jahr wieder einstellen zu lassen. Die Rangliste wird nach wie vor wie leer gefegt sein und Warum und wieso möchte ich hier im Forum nicht diskutieren. Mich interessieren meine Pensionsansprüche. Ich habe gehört, dass man die Möglichkeit hat mit der Nachversicherung zu warten? Man bekommt dann etwas zugeschickt und kann entsprechend ankreuzen???
Stimmt das in meinem Fall , wenn ich mich nach einem oder 2 Jahren wieder bewerbe? Oder sind dann in diesem Fall die Pensionsansprüche definitiv verfallen? Die KV wäre über meinen Mann abgedeckt.
Kündigung als Lehrer
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Re: Kündigung als Lehrer
Und was bringt das?
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Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
Im Normalfall ist die Beitragszahlung (Nachversicherung) zeitnah nach dem Ausscheiden vorzunehmen.
Sie wird aber u.a. dann aufgeschoben, wenn eine andere Beschäftigung sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aufgenommen wird, in der … eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt, sofern der Nachversicherungszeitraum bei der Versorgungsanwartschaft aus der anderen Beschäftigung berücksichtigt wird (§ 184 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI)
Wenn Sie innerhalb des Zweijahreszeitraums tatsächlich wieder eingestellt werden, dann hat ihr Dienstherr ein großes Interesse daran, Sie nicht nachversichert zu haben. Denn das gezahlte Geld ist dann weg, ohne dass die Zahlung irgendwelche Folgen für die Ruhegehaltsfähigkeit der nachversicherten Zeit hätte:
Eine eventuelle Nachversicherung führt nicht dazu, dass die Pensionsansprüche im Falle der Wiedereinstellung verfallen würden.
Sie wird aber u.a. dann aufgeschoben, wenn eine andere Beschäftigung sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aufgenommen wird, in der … eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt, sofern der Nachversicherungszeitraum bei der Versorgungsanwartschaft aus der anderen Beschäftigung berücksichtigt wird (§ 184 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI)
Wenn Sie innerhalb des Zweijahreszeitraums tatsächlich wieder eingestellt werden, dann hat ihr Dienstherr ein großes Interesse daran, Sie nicht nachversichert zu haben. Denn das gezahlte Geld ist dann weg, ohne dass die Zahlung irgendwelche Folgen für die Ruhegehaltsfähigkeit der nachversicherten Zeit hätte:
Eine eventuelle Nachversicherung führt nicht dazu, dass die Pensionsansprüche im Falle der Wiedereinstellung verfallen würden.
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Re: Kündigung als Lehrer
Bundesland mit Altersgeld?
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Re: Kündigung als Lehrer
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin nun etwas beruhigter. Es geht nicht um Altersgeld.
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Re: Kündigung als Lehrer
ja- so war es bei meiner Tochter, als sie während des 2. Ref. an berufsbildenden Schulen Knall auf Fall kündigte, weil sie damals Zeit für mich haben wollte (ich hatte gesundheitlich eine kritische Phase)
Sie konnte innerhalb von 2 oder 3 Jahren mit Zustimmung des Seminarvorstand (ich glaube so hieß der) ihr 2. Refjahr nochmals neu beginnen. Rechtsanspruch hatte sie nicht - Goodwill sozusagen, man hätte es auch ablehnen können.
Gekündigt ist gekündigt....!
Falls der Staat die abgeleisteten Beamtenjahre bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert hat - ist die b] Pension für diese Zeit[/b] meiner Meinung nach weg, weil ich stattdessen mit Altersrentenbeginn Ansprüche wegen der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung habe.
Ein Kollege meines Mannes wurde kurz vor seiner Pension aus dem Dienst entlassen. Seine gearbeiteten Jahre wurden in der gesetzlichen RV nachversichert. Allerdings bekam er später wesentlich weniger Geld für die gearbeitete Zeit, wie er eigentlich als Beamter in Pension erhalten hätte.
v.g.
Sie konnte innerhalb von 2 oder 3 Jahren mit Zustimmung des Seminarvorstand (ich glaube so hieß der) ihr 2. Refjahr nochmals neu beginnen. Rechtsanspruch hatte sie nicht - Goodwill sozusagen, man hätte es auch ablehnen können.
Gekündigt ist gekündigt....!
Falls der Staat die abgeleisteten Beamtenjahre bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert hat - ist die b] Pension für diese Zeit[/b] meiner Meinung nach weg, weil ich stattdessen mit Altersrentenbeginn Ansprüche wegen der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung habe.
Ein Kollege meines Mannes wurde kurz vor seiner Pension aus dem Dienst entlassen. Seine gearbeiteten Jahre wurden in der gesetzlichen RV nachversichert. Allerdings bekam er später wesentlich weniger Geld für die gearbeitete Zeit, wie er eigentlich als Beamter in Pension erhalten hätte.
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Re: Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
Interessant.Gerda Schwäbel hat geschrieben: ↑10.08.2018 09:44
Eine eventuelle Nachversicherung führt nicht dazu, dass die Pensionsansprüche im Falle der Wiedereinstellung verfallen würden.
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Re: Kündigung als Lehrer
Vielen Dank für die guten Antworten. Jetzt bin ich etwas schlauer:)-