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Anerkennung Laufbahnbefähigung mD NRW

Verfasst: 8. Aug 2018, 11:51
von ede-server
Hallo,

ich interessiere mich für folgenden Fall.
Eine tariflich Beschäftigte (EG8) im Landesdienst NRW begehrt die Verbeamtung im mittleren Dienst. Da eine Laufbahnbefähigung nicht vorliegt, muss diese erworben oder anerkannt werden. Die Anerkennung geht nur, wenn der Berufsabschluss im Ausland erworben wurde (§11 LBG NRW) oder über die Ausnahmeregelung für andere Bewerber über den Landespersonalausschuss (§12 LBG NRW). Verstehe ich das also richtig, dass bei einem normal in Deutschland erworbenen Berufsabschluss nur der LPA mit einer geringen Erfolgschance zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung und somit Möglichkeit der Verbeamtung bietet? Einen Vorbereitungsdienst als BaW zu absolvieren ohne Gewissheit einer anschließenden Übernahme erscheint zu unsicher. Gibt es andere Möglichkeiten? Die Anerkennung auf Bundesebene (§7 BLV) ist hier deutlich weniger restriktiv.

Danke für eure Antworten