Hallo zusammen,
ich bin Landesamter in Rheinland-Pfalz und habe kürzlich einen neuen Vorgesetzten bekommen. Meine Frage ist, ob ich jetzt analog zum Angestellenrecht ein Dienstzeugnis einfordern kann.
§104 Beamtengesetz Rheinland-Pfalz sagt dazu folgendes:
Dem Beamten wird nach Beendigung des Beamtenverhältnisses oder beim Nachweis eines berechtigten Interesses auf Antrag von seinem letzten Dienstvorgesetzten ein Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihm bekleideten Ämter erteilt. Das Dienstzeugnis muss auf Verlangen des Beamten auch über die von ihm ausgeübte Tätigkeit und seine Leistungen Auskunft geben.
Was bedeutet "eines berechtigten Interesses" konkret für Rheinland-Pfalz? Gehört der Wechsel des Vorgesetzten dazu? In NRW geht man z. B. davon aus, dass ein Beamter in den Fällen ein "berechtigtes Interesse" hat, in denen ein normaler Angestellter auch eins hätte.
Vielen Dank und viele Grüße
Jens
Dienstzeugnis und berechtigtes Interesse
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