Frage zu Entlassung auf Antrag

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AnaLee
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Frage zu Entlassung auf Antrag

Beitrag von AnaLee »

Hallo,

Nach langem Hin und Her habe ich mich dazu entschlossen einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu stellen.
Die Gründe dafür sind vielfältig und kompliziert, aber ich habe es mir gut überlegt. Ich weiß was die Konsequenzen sind.

Ich bin noch Beamtin auf Probe und hätte noch zwei Jahre Probezeit vor mir. Ich bin nun aber unsicher, wie der Gesetzestext zu verstehen ist~

(4) Soweit durch Gesetz oder Verfügung nichts anderes bestimmt ist, tritt die Entlassung mit dem Ende des Monats ein, der auf den Monat folgt, in dem die Entlassungsverfügung der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben wird. In Fällen der Entlassung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BeamtStG sowie der Entlassung von Beamtinnen und Beamten auf Probe oder Widerruf kann in der Entlassungsverfügung kein früherer Eintritt bestimmt werden.
(Landesbeamtengesetz (LBG) Vom 9. November 2010*§ 31Zuständigkeit, Form und Zeitpunkt der Entlassung)

Wie genau kann ich den Teil mir Beamten auf Probe verstehen? Bedeutet das, dass ich erst nach meiner Probezeit, also erst in zwei Jahren einen Antrag stellen kann oder bezieht sich das darauf, dass bei Beamten auf Probe immer der Zeitpunkt von dem Folgemonat auf die Entlassungsverfügung? Sprich, wenn ich Anfang September meinen Antrag stelle, wann kann ich dann frühestens mit einer Entlassung rechnen?

Danke.
Torquemada
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Re: Frage zu Entlassung auf Antrag

Beitrag von Torquemada »

AnaLee hat geschrieben: 6. Aug 2018, 19:34
Wie genau kann ich den Teil mir Beamten auf Probe verstehen? Bedeutet das, dass ich erst nach meiner Probezeit, also erst in zwei Jahren einen Antrag stellen kann .................
Natürlich nicht, du bist ja keine Sklavin. Du kannst jederzeit einen Antrag auf Entlassung stellen.
AnaLee
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Re: Frage zu Entlassung auf Antrag

Beitrag von AnaLee »

Danke.

Und noch eine Folgefrage:
Angenommen ich lass mich (als Lehrerin) aus dem Beamtenverhöltnis entlassen und arbeite als Angestellte an meiner Schule weiter. Darf ich dann in ein paar Jahren wieder Antrag auf Verbeamtjng stellen oder Bin ich dann komplett raus? (In Baden Württemberg).
Ich weiß, dass BW den Austausch mit der freien Wirtschaft hat, nach dem ein Beamter beim Wechsel in die freie Wirtschaft später auch wieder Beamter werden kann, aber ist irgendwo geregelt wie es aussieht, wenn man freiwillig als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeitet? Das ist ja dann nicht freie Wirtschaft. Habe hierzu leider nichts gefunden.
Torquemada
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Re: Frage zu Entlassung auf Antrag

Beitrag von Torquemada »

AnaLee hat geschrieben: 7. Aug 2018, 09:11
Angenommen ich lass mich (als Lehrerin) aus dem Beamtenverhöltnis entlassen und arbeite als Angestellte an meiner Schule weiter. Darf ich dann in ein paar Jahren wieder Antrag auf Verbeamtjng stellen oder Bin ich dann komplett raus? (In Baden Württemberg).
I
Beim Kultusministerium gibt es keine Beratungsstelle für Lehrer, die als Personalstelle solche Anliegen klärt? Oder beim zuständigen Schulamt ?
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