Sozialversicherungspflicht neben Pension
Verfasst: 25. Jul 2018, 13:21
Hallo zusammen,
ich habe die Suchfunktion ausgiebig genutzt. Ich würde euch gerne das Thema ersparen, da es scheinbar schon viele Male aufgetaucht ist, aber komme
einfach nicht weiter und zu den Antworten, die ich brauche. Vielleicht befand sich ja jemand in identischer Situation und kann mir ohne große Kopfschmerzen weiterhelfen.
Ich war im PolDienst NRW und bin wegen dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Ich würde gerne eine Anstellung in Teilzeit aufnehmen. Der künftige Arbeitgeber ist auch schon gefunden.
Jetzt die Fragen:
Laut AOK bin ich in der Kranken-/ Pflegeversicherung frei bzw. der Arbeitgeber muss keine Beiträge leisten. Hierzu verwies mich die AOK per email auf folgende Gesetzestexte:
„Versicherungsfrei sind Beamte, wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.“
§6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V i.V.m. §20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI
Die dt. Rentenversicherung kann sich bzgl. der Rentenversicherungspflicht nicht abschließend festlegen. Der eine Sachbearbeiter sagt "sie sind grundsätzlich versicherungspflichtig", der andere sagt "sie sind per Gesetzt versicherungsfrei".
Und was ist mit der Arbeitslosenversicherung?
Die Buchhaltung der Unternehmens wird durch eine Steuerkanzlei abgewickelt. Deren Recherche hat ergeben, dass der Arbeitgeber in meinem Fall 50 % der Rentenversicherungsbeiträge zuzgl. 50 % der privaten Kranken und Pflegeversicherung zahlt.
Diese Regelung soll für Personen gelten, die Leistungen aus einer Pensionskasse beziehen, aber das Rentenanspruchsalter noch nicht erreicht haben.
Also weder die eine noch die andere Variante ist logisch.
Ich würde mich seeeehr freuen, wenn mir jemand Klarheit verschafft! Gerne mit Quellenangabe
Sonnige Grüße
Scooby
ich habe die Suchfunktion ausgiebig genutzt. Ich würde euch gerne das Thema ersparen, da es scheinbar schon viele Male aufgetaucht ist, aber komme
einfach nicht weiter und zu den Antworten, die ich brauche. Vielleicht befand sich ja jemand in identischer Situation und kann mir ohne große Kopfschmerzen weiterhelfen.
Ich war im PolDienst NRW und bin wegen dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Ich würde gerne eine Anstellung in Teilzeit aufnehmen. Der künftige Arbeitgeber ist auch schon gefunden.
Jetzt die Fragen:
Laut AOK bin ich in der Kranken-/ Pflegeversicherung frei bzw. der Arbeitgeber muss keine Beiträge leisten. Hierzu verwies mich die AOK per email auf folgende Gesetzestexte:
„Versicherungsfrei sind Beamte, wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.“
§6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V i.V.m. §20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI
Die dt. Rentenversicherung kann sich bzgl. der Rentenversicherungspflicht nicht abschließend festlegen. Der eine Sachbearbeiter sagt "sie sind grundsätzlich versicherungspflichtig", der andere sagt "sie sind per Gesetzt versicherungsfrei".
Und was ist mit der Arbeitslosenversicherung?
Die Buchhaltung der Unternehmens wird durch eine Steuerkanzlei abgewickelt. Deren Recherche hat ergeben, dass der Arbeitgeber in meinem Fall 50 % der Rentenversicherungsbeiträge zuzgl. 50 % der privaten Kranken und Pflegeversicherung zahlt.
Diese Regelung soll für Personen gelten, die Leistungen aus einer Pensionskasse beziehen, aber das Rentenanspruchsalter noch nicht erreicht haben.
Also weder die eine noch die andere Variante ist logisch.
Ich würde mich seeeehr freuen, wenn mir jemand Klarheit verschafft! Gerne mit Quellenangabe
Sonnige Grüße
Scooby