[BW] Frage zur möglichen Verbeamtung
Verfasst: 12. Jul 2018, 16:30
Hallo zusammen,
zu meiner Person:
Ich bin 30 Jahre alt, Diplom Bauingenieur mit Universitätsabschluss (Dipl. Ing) und beginne demnächst mit meiner Arbeit bei einem Regierungspräsidium in Baden-Württemberg. Zuvor war ich 6 Jahre lang Angestellter in der Privatwirtschaft.
Als möglicher Landesbeamter des Landes BW dürfte denke ich das Landesbeamtengesetz des Landes BW für mich gelten:
§ 6 Persönliche Voraussetzungen --> Voraussetzungen erfülle ich.
§ 11 Auslese der Bewerber --> Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müssen entweder Bewerber über öffentliche Stellenausschreibungen oder intern ausgeschrieben werden. Auf eine interne Ausschreibung kann verzichtet werden, wenn es "vorrangige Gründe" gibt.
§ 20 Voraussetzungen für die Zulassung, Abs. 4 --> Aufgrund meiner Ausbildung müsste ich für den höheren Dienst in Frage kommen?
Ich frage mich nun, was weiter auf mich zutrifft:
a) Laufbahnbewerber (eher nicht, weil ich ja eine Art Quereinsteiger bin?)
b) Anderer Bewerber (gefühlt eher)
Gem. § 30 "Voraussetzungen für die Zulassung" kommen andere Bewerber nur zum Tragen, wenn keine geeigneten Laufbahnbewerber gefunden wurden, oder man sich einen "besonderem Vorteil" vor die Dienststelle verspricht. Da ich per se aber noch keine 32 Jahre jung bin, komme ich als anderer Bewerber nicht in Betracht?
Ich frage deshalb nach, weil in meinem Vorstellungsgespräch öfters betont wurde, dass ich alle Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllen würde und ob ich daran Interesse hätte. Dies bejahte ich. In der Stellenanzeige hieß es, dass "sofern die beamten- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen vorliegen, kann bei Interesse die Übernahme in das Beamtenverhältnis (höherer technischer Dienst) in Aussicht gestellt werden".
Ich frage einfach mal ganz blöd:
- Wie bindend ist "in Aussicht stellen"
- Was kann man tun, damit aus "in Aussicht gestellt" konkretes wird? (in meinem Angestelltenvertrag fällt hierzu kein Wort, aber so flexibel wie in der freien Wirtschaft sind diese Arbeitsverträge ja nicht)
- Führt der Weg als "Laufbahnbewerber" und wie wäre hier vrsl. das weitere Vorgehen?
- Ein Beamtenverhältnis würde unweigerlich mit A13, Stufe 1 beginnen?
Besten Dank im Voraus!
zu meiner Person:
Ich bin 30 Jahre alt, Diplom Bauingenieur mit Universitätsabschluss (Dipl. Ing) und beginne demnächst mit meiner Arbeit bei einem Regierungspräsidium in Baden-Württemberg. Zuvor war ich 6 Jahre lang Angestellter in der Privatwirtschaft.
Als möglicher Landesbeamter des Landes BW dürfte denke ich das Landesbeamtengesetz des Landes BW für mich gelten:
§ 6 Persönliche Voraussetzungen --> Voraussetzungen erfülle ich.
§ 11 Auslese der Bewerber --> Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müssen entweder Bewerber über öffentliche Stellenausschreibungen oder intern ausgeschrieben werden. Auf eine interne Ausschreibung kann verzichtet werden, wenn es "vorrangige Gründe" gibt.
§ 20 Voraussetzungen für die Zulassung, Abs. 4 --> Aufgrund meiner Ausbildung müsste ich für den höheren Dienst in Frage kommen?
Ich frage mich nun, was weiter auf mich zutrifft:
a) Laufbahnbewerber (eher nicht, weil ich ja eine Art Quereinsteiger bin?)
b) Anderer Bewerber (gefühlt eher)
Gem. § 30 "Voraussetzungen für die Zulassung" kommen andere Bewerber nur zum Tragen, wenn keine geeigneten Laufbahnbewerber gefunden wurden, oder man sich einen "besonderem Vorteil" vor die Dienststelle verspricht. Da ich per se aber noch keine 32 Jahre jung bin, komme ich als anderer Bewerber nicht in Betracht?
Ich frage deshalb nach, weil in meinem Vorstellungsgespräch öfters betont wurde, dass ich alle Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllen würde und ob ich daran Interesse hätte. Dies bejahte ich. In der Stellenanzeige hieß es, dass "sofern die beamten- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen vorliegen, kann bei Interesse die Übernahme in das Beamtenverhältnis (höherer technischer Dienst) in Aussicht gestellt werden".
Ich frage einfach mal ganz blöd:
- Wie bindend ist "in Aussicht stellen"
- Was kann man tun, damit aus "in Aussicht gestellt" konkretes wird? (in meinem Angestelltenvertrag fällt hierzu kein Wort, aber so flexibel wie in der freien Wirtschaft sind diese Arbeitsverträge ja nicht)
- Führt der Weg als "Laufbahnbewerber" und wie wäre hier vrsl. das weitere Vorgehen?
- Ein Beamtenverhältnis würde unweigerlich mit A13, Stufe 1 beginnen?
Besten Dank im Voraus!