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Definition!!!

Verfasst: 2. Nov 2008, 14:51
von Anke
Hallo Ihr !
Mal eine Frage . Was heßt eigentlich polizeiliche Vollzugstauglichkeit? Bedeutet es nur Schichtdienst oder einfach auch nur Tagesdienst tauglich??? Danke für Eure Antworten!!!!

Verfasst: 2. Nov 2008, 20:49
von leonsucher
Da gibt es keine eindeutige Definition, das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Landes- und Bundespolizei stellen schon beim Gesundheitscheck höhere Anforderungen als Zoll oder Justiz.
Danach gibts einen ebenfalls abweichenden Sporttest.
Dazu Bereitschaft und Eignung zum Führen einer Waffe, Wechselschichtdiensttauglichkeit ( täglich wechselnde Schichten rund um die Uhr ) sowie Fahrerlaubnis Klasse 3.