Beendigung des Aufstiegs gD->hD nach §24 wegen Stellenwegfall möglich?
Verfasst: 10. Jul 2018, 13:54
Hallo,
eine Frage an alle Beamtenrechtler: Kann wegen Wegfall der Aufgabe/Stelle der begonnene Aufstieg zwangsbeendet werden !?
Im Detail: Aufgrund meiner hD-Befähigung (Master) und einer erfolgreichen Bewerbung auf eine öffentl. Stellenausschreibung meines Dienstherrn hatte ich Ende 2017 den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst begonnen (-> § 24 BLV). Meine Versetzung erfolgte auf eine Stelle A13/A14, ebenso meine schriftliche Entbindung von den bisherigen Amtsgeschäften.
Dieser neue Dienstposten wird nun durch Aufgabenverschiebungen einer anderen Behörde zum bevorstehenden Jahreswechsel übertragen und entfällt damit für meinen aktuellen Dienstherrn.
Als Konsequenz bietet mir dieser an, durch Standort- bzw. Behördenwechsel den Aufstieg fortzusetzen oder bei Verbleib zurück in den gD zu gehen, den Aufstieg damit zu unterbrechen. Keine dieser „besonderen Rahmenbedingungen“ waren jedoch Bestandteil der Stellenausschreibung. Fraglich ist aus meiner Sicht, ob es eine Kopplung des Aufstiegverfahrens an die ausgeschriebene Stelle geben kann, und ob der mit dem Aufstieg in Verbindung gebrachte Behördenwechsel bzw. der Rückfal in den gD nachträglich hineininterpretiert und mir somit zum Nachteil gereicht werden kann!?
Da ich mich aus persönlichen Gründen gegen einen Standortwechsel und damit für den Verbleib beim aktuellen Dienstherrn ausgesprochen hatte, hat mich der Personalbereich nun informiert, dass ich zum Jahresende wieder in den gD zurückgehen müsse – mit der Begründung: die Bewerbung war zwar erfolgreich, die Stelle fällt jedoch zum 01.01.2019 in dieser Behörde weg und eine andere adäquate Stelle sei derzeit nicht vakant, zudem müsse ich mich auf eine Solche erneut bewerben - der einmal erbrachte Nachweis der Befähigung erstrecke sich nicht auf andere Stellen.
Wie beurteilt ihr die Rechtslage? Gibt es Rechtsgrundlagen, welche diese Entscheidung und weitere Schlussfolgerungen nachvollziehbar machen könnten?
Wie könnte ich mich dagegen wehren - ohne sofort zum Rechtsanwalt zu gehen?
Vielen Dank!
eine Frage an alle Beamtenrechtler: Kann wegen Wegfall der Aufgabe/Stelle der begonnene Aufstieg zwangsbeendet werden !?
Im Detail: Aufgrund meiner hD-Befähigung (Master) und einer erfolgreichen Bewerbung auf eine öffentl. Stellenausschreibung meines Dienstherrn hatte ich Ende 2017 den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst begonnen (-> § 24 BLV). Meine Versetzung erfolgte auf eine Stelle A13/A14, ebenso meine schriftliche Entbindung von den bisherigen Amtsgeschäften.
Dieser neue Dienstposten wird nun durch Aufgabenverschiebungen einer anderen Behörde zum bevorstehenden Jahreswechsel übertragen und entfällt damit für meinen aktuellen Dienstherrn.
Als Konsequenz bietet mir dieser an, durch Standort- bzw. Behördenwechsel den Aufstieg fortzusetzen oder bei Verbleib zurück in den gD zu gehen, den Aufstieg damit zu unterbrechen. Keine dieser „besonderen Rahmenbedingungen“ waren jedoch Bestandteil der Stellenausschreibung. Fraglich ist aus meiner Sicht, ob es eine Kopplung des Aufstiegverfahrens an die ausgeschriebene Stelle geben kann, und ob der mit dem Aufstieg in Verbindung gebrachte Behördenwechsel bzw. der Rückfal in den gD nachträglich hineininterpretiert und mir somit zum Nachteil gereicht werden kann!?
Da ich mich aus persönlichen Gründen gegen einen Standortwechsel und damit für den Verbleib beim aktuellen Dienstherrn ausgesprochen hatte, hat mich der Personalbereich nun informiert, dass ich zum Jahresende wieder in den gD zurückgehen müsse – mit der Begründung: die Bewerbung war zwar erfolgreich, die Stelle fällt jedoch zum 01.01.2019 in dieser Behörde weg und eine andere adäquate Stelle sei derzeit nicht vakant, zudem müsse ich mich auf eine Solche erneut bewerben - der einmal erbrachte Nachweis der Befähigung erstrecke sich nicht auf andere Stellen.
Wie beurteilt ihr die Rechtslage? Gibt es Rechtsgrundlagen, welche diese Entscheidung und weitere Schlussfolgerungen nachvollziehbar machen könnten?
Wie könnte ich mich dagegen wehren - ohne sofort zum Rechtsanwalt zu gehen?
Vielen Dank!