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Umzugskostenbeihilfe für schwerbehinderte Pensionäre

Verfasst: 25. Jun 2018, 16:32
von HarryLime56
Hallo, liebe Foristinnen und Foristen,

seit etwa einem dreiviertel Jahr beschäftige ich mich damit in eine schwerbehindertengerechtere Wohnung umzuziehen. Bin im Vorruhestand, geschieden und schwerbehindert (GdB 60 mit Merkzeichen "G" dauerhaft mit Ausweis) und kann unmöglich Treppen steigen. Wegen meiner Scheidung wird von meinem Ruhegehalt gleich der Versorgungsanteil an die Rentenversicherung meiner Exfrau abgezogen, sodass mir nach Abzug von Krankenversicherung, Miete und Strom gerade noch 50,00 Euro mehr als bei einem Hartz4-Empfänger übrig bleibt. Davon kann ich keinen Umzug finanzieren. Wie lange soll ich darauf ansparen? Jetzt habe ich im Internet herausgefunden, dass es für Schwerbehinderte so etwas wie Umzugskostenbeihilfe gibt, wenn Umbaumassnahmen in der gemieteten Wohnung nicht möglich sind und man in eine andere, behindertengerechtere, Wohnung umziehen möchte. Als Beispiele werden Hartz4-Empfänger, Pflegebedürftige und Geringverdiener angeführt, die die Unterstützung vom Sozialamt oder der Pflegekasse bekommen können. Nur, das Sozialamt fühlte sich für mich auf meine Nachfrage nicht zuständig. Heute habe ich als ehemaliger Bundesbeamter bei meiner Beihilfestelle deswegen nachgefragt. Aber da war ich auch an der falschen Adresse.
Weiss jemand von Euch an wen ich mich noch wenden könnte? Oder sollte das alles scheitern und ich in meiner wenig komfortablen Wohnung wohnen bleiben? Als Darlehen würde ich die Umzugskostenvergütung auch nicht verschmähen.
Viele Grüße
Harry

Re: Umzugskostenbeihilfe für schwerbehinderte Pensionäre

Verfasst: 25. Jun 2018, 16:45
von Ruheständler
Hallo,
meines Wissens macht das Schwerbehindertenrecht keine Unterschiede was den jeweiligen Berufsstatus betrifft:
Die Hilfen zur finanziellen Unterstützung für eine behindertengerechte Wohnung sind vielfältig und reichen von Staatliche Förderung (Bund/Länder), Förderung durch die Rehabilitationsträger, Förderung durch die Pflegekasse, Förderung durch das Grundsicherungs -oder Sozialamt, über Wohngeld, Genossenschaftsanteile oder Kautionszahlungen, und Umzugsbeihilfen.
Hier eine Publikation des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Mauerst. 53, 10117 Berlin
http://www.behindertenbeauftragte.de/Sh ... cationFile
Gruß vom Ruheständler