Elternzeit während der Abordnung
Verfasst: 25. Jun 2018, 13:33
Hallo zusammen!
Ich bin zur Zeit innerhalb der Finanzverwaltung an die oberste Landesbehörde abgeordnet. Die Stelle soll in Zukunft dauerhaft eingerichtet werden, so dass die Abordnung irgendwann auslaufen wird und eine Versetzung stattfinden wird. Ein Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, da erst noch Haushaltsmittel beschafft werden müssen. Die Abordnung läuft aktuell noch bis März 2020. Dann wird sie ggf. verlängert oder die Stelle wird dauerhaft eingerichtet.
Ich plane in 2019 in Elternzeit zu gehen, also innerhalb der Abordnungszeit. Hat jemand von euch Erfahrung gemacht, wie nach meiner Rückkehr verfahren wird? Bzw. kennt sich jemand aus der Arbeit im PR o.ä. damit aus?
1. Alternative: Wird die Abordnung mit Beginn der Elternzeit automatisch beendet, so dass ich auf meine vorherige Stelle zurückkomme nach Rückkehr aus der Elternzeit?
2. Alternative: Läuft die Abordnung aus und wird zum März 2020 einfach nicht für mich verlängert? Folge: wie bei 1. Rückkehr auf alte Stelle vor Abordnung
3. Alternative: Was passiert, wenn ich die Elternzeit innerhalb der Abordnungszeit wieder beende. Kann ich meine Stelle dann behalten? Also: z.B. Elternzeit von Mai 2019 bis Januar 2020.
Grundsätzlich würde ich denken, dass ich nicht benachteiligt werden darf, weil ich ein Kind bekomme. Wird dieser Ansatz evtl. nur auf die Zeit des Mutterschutzes beschränkt? Da es sich aber nur um eine Abordnung handelt, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass Alternative 1 zum Tragen kommt.
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen/Tipps/Hilfe!
Ich bin zur Zeit innerhalb der Finanzverwaltung an die oberste Landesbehörde abgeordnet. Die Stelle soll in Zukunft dauerhaft eingerichtet werden, so dass die Abordnung irgendwann auslaufen wird und eine Versetzung stattfinden wird. Ein Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, da erst noch Haushaltsmittel beschafft werden müssen. Die Abordnung läuft aktuell noch bis März 2020. Dann wird sie ggf. verlängert oder die Stelle wird dauerhaft eingerichtet.
Ich plane in 2019 in Elternzeit zu gehen, also innerhalb der Abordnungszeit. Hat jemand von euch Erfahrung gemacht, wie nach meiner Rückkehr verfahren wird? Bzw. kennt sich jemand aus der Arbeit im PR o.ä. damit aus?
1. Alternative: Wird die Abordnung mit Beginn der Elternzeit automatisch beendet, so dass ich auf meine vorherige Stelle zurückkomme nach Rückkehr aus der Elternzeit?
2. Alternative: Läuft die Abordnung aus und wird zum März 2020 einfach nicht für mich verlängert? Folge: wie bei 1. Rückkehr auf alte Stelle vor Abordnung
3. Alternative: Was passiert, wenn ich die Elternzeit innerhalb der Abordnungszeit wieder beende. Kann ich meine Stelle dann behalten? Also: z.B. Elternzeit von Mai 2019 bis Januar 2020.
Grundsätzlich würde ich denken, dass ich nicht benachteiligt werden darf, weil ich ein Kind bekomme. Wird dieser Ansatz evtl. nur auf die Zeit des Mutterschutzes beschränkt? Da es sich aber nur um eine Abordnung handelt, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass Alternative 1 zum Tragen kommt.
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen/Tipps/Hilfe!