Benachrichtigg.d.DH nach erfolgten amtsärztl.Gutachten
Verfasst: 24. Jun 2018, 19:31
Hallo liebe Forengemeinde,
kann mir Jemand eine Rechtsgrundlage nennen, aus der hervorgeht,
dass der das amtsärztliche Gutachten in Auftrag gegebene DH das
Ergebnis der Untersuchung (z.B. Reaktivierung) dem Beamten mit-
teilen sollte/muss.
Gemeint ist NICHT die Gutachtenübersendung, denn dessen Ergebnis
muss ja nicht mit der DH-Entscheidung übereinstimmen.....
Habe dazu nichts gefunden und ein Kollege wartet nun schon 3 Monate,
ohne ein entsprechendes Ergebnis vom DH mitgeteilt bekommen zu haben.
Ihn würde v.a. auch interressieren, wann er ggf. erneut mit einer
amtsärztlichen "Wiedervorstellung" rechnen muss oder gar überhaupt
nicht?!
Ein Anruf beim DH kommt aufgrund des Krankheitsbildes wohl nicht in
Betracht...
Im Voraus herzlichen Dank für Eure Beiträge!
kann mir Jemand eine Rechtsgrundlage nennen, aus der hervorgeht,
dass der das amtsärztliche Gutachten in Auftrag gegebene DH das
Ergebnis der Untersuchung (z.B. Reaktivierung) dem Beamten mit-
teilen sollte/muss.
Gemeint ist NICHT die Gutachtenübersendung, denn dessen Ergebnis
muss ja nicht mit der DH-Entscheidung übereinstimmen.....
Habe dazu nichts gefunden und ein Kollege wartet nun schon 3 Monate,
ohne ein entsprechendes Ergebnis vom DH mitgeteilt bekommen zu haben.
Ihn würde v.a. auch interressieren, wann er ggf. erneut mit einer
amtsärztlichen "Wiedervorstellung" rechnen muss oder gar überhaupt
nicht?!
Ein Anruf beim DH kommt aufgrund des Krankheitsbildes wohl nicht in
Betracht...
Im Voraus herzlichen Dank für Eure Beiträge!