Guten Tag,
vielleicht kann mir ja jemand helfen ?; im Netzt werde ich leider nicht so richtig schlau und fündig.
Folgende Situation:
Ich erhalte eine Beamtenpension mit einem Ruhegehaltsatz von 68,53 % = 2578 EUR
Diese wird jedoch lt. 14.3 BeamtVG um 10,8 % = 278 EUR gekürzt
Verbleiben: 2299 Ruhegehalt
Nun erhalte ich von der DRV ab Juli eine Erwerbsminderungsrente von 178 EUR
(Hierin enthalte sind jedoch 5 Jahre Beiträge, wo ich als Angestellter im öffentlichen Dienst gearbeitet habe, bevor ich verbeamtet wurde)
Frage:
In welcher Höhe wird nun in der obigen Konstellation meine Pension gekürzt ?
Ganz herzlichen Dank für Eure Rückantworten !
Liebe Grüße
Fragero
Zusammentreffen von Beamtenpension und Rentenansprüchen
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Re: Zusammentreffen von Beamtenpension und Rentenansprüchen
Spannend, dass du 68,53%/1,79375=38,2 Dienstjahre zusammen bekommen hast und dennoch vor 62 in die DDU gingst. 62-38,2-5=18,x. Kurz vor der Regelpension, was nur wieder mal beweist, wie die Verlierer des Herausschiebens der Regelaltersgrenze aussehen.
§14a kommt bei dir wegen der Überschreitung der Kappungsgrenze nicht zur Anwendung. Da gibt's dann auch nix Gegenzurechnen. Den Fall wirst du ohnehin mit dem Versorgungsservice klären müssen. 83 Euro hast du zumindest zur Maximalpension Luft. Vielleicht gibt's für solche Fälle Freibeträge. Die 10,8% Abschlag nicht zu berücksichtigen wäre auf jede Fälle Link. Schreib dann mal, wie's ausgegangen ist.
§14a kommt bei dir wegen der Überschreitung der Kappungsgrenze nicht zur Anwendung. Da gibt's dann auch nix Gegenzurechnen. Den Fall wirst du ohnehin mit dem Versorgungsservice klären müssen. 83 Euro hast du zumindest zur Maximalpension Luft. Vielleicht gibt's für solche Fälle Freibeträge. Die 10,8% Abschlag nicht zu berücksichtigen wäre auf jede Fälle Link. Schreib dann mal, wie's ausgegangen ist.
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Re: Zusammentreffen von Beamtenpension und Rentenansprüchen
Hallo. Ich denke dafür gibt es im BeamtVG des Bundes §55.
Die fiktive Höchstgrenze wird wie folgt errechnet.
§55 Abs 2.1 und Abs 1.1
Bezüge aus aus der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe.
Als Ruhegehaltsfähige Dientzeit die Zeit vom 17 Lj bis zum Versorgungsfall. Ergebnis ist die Höchstgrenze. Wird auch um den Versorgungsabschlag gemindert.
Wenn ruhegehaltsfähige Zeiten vor dem 17 LJ sind zählen auch diese mit.
Pension und Rente zusammen gibt es nur bis zu dieser Grenze. Wird die Grenze überschritten wird die Pension gekürzt.
Jetzt zu Deiner Rente. Ich denke es ist eine normale Altersrente. Erwerbsminderungsrente gibt es doch nur wenn man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat.
Die fiktive Höchstgrenze wird wie folgt errechnet.
§55 Abs 2.1 und Abs 1.1
Bezüge aus aus der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe.
Als Ruhegehaltsfähige Dientzeit die Zeit vom 17 Lj bis zum Versorgungsfall. Ergebnis ist die Höchstgrenze. Wird auch um den Versorgungsabschlag gemindert.
Wenn ruhegehaltsfähige Zeiten vor dem 17 LJ sind zählen auch diese mit.
Pension und Rente zusammen gibt es nur bis zu dieser Grenze. Wird die Grenze überschritten wird die Pension gekürzt.
Jetzt zu Deiner Rente. Ich denke es ist eine normale Altersrente. Erwerbsminderungsrente gibt es doch nur wenn man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat.
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Re: Zusammentreffen von Beamtenpension und Rentenansprüchen
Kann man über einen 450-Euro-Job erreichen.Gertrud1927 hat geschrieben: ↑26. Mai 2018, 19:45
Jetzt zu Deiner Rente. Ich denke es ist eine normale Altersrente. Erwerbsminderungsrente gibt es doch nur wenn man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat.
Re: Zusammentreffen von Beamtenpension und Rentenansprüchen
Guten Abend,
zwischenzeitlch erhalte ich, aufgrund Erwerbsminderung, eine Rente durch die DRV Bund von 223 EUR; gleichwohl ich bereits 10,8 % Abzug monatlich aufgrund DDU habe, werden mir, aufgrund meiner Rente, nun monatlich weitere 154 EUR in Abzug gebracht.......
Verstehe wer's will
zwischenzeitlch erhalte ich, aufgrund Erwerbsminderung, eine Rente durch die DRV Bund von 223 EUR; gleichwohl ich bereits 10,8 % Abzug monatlich aufgrund DDU habe, werden mir, aufgrund meiner Rente, nun monatlich weitere 154 EUR in Abzug gebracht.......
Verstehe wer's will
Re: Zusammentreffen von Beamtenpension und Rentenansprüchen
Die 223 beziehen sich insgesamt auf Rente und Zuschusszahlung zur Krankenkasse
Re: Zusammentreffen von Beamtenpension und Rentenansprüchen
Die 223 EUR beziehen sich insgesamt auf Rente und Zuschusszahlung zur Krankenkasse; aber der Abzug von eben 10,8 % aufgrund DDU, wurde in keinster Weise berücksichtigt