Seite 1 von 1
Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
Verfasst: 25. Mai 2018, 11:01
von GFunkt
Soweit mir bekannt, ist das keine Zulage, sondern eine Vergütung und dürfte daher nicht ruhegehaltfähig sein. Außer sie ist im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz oder einer Landesverordnung ausdrücklich als ruhegehaltfähig bestimmt.
Re: Ruhegehaltsfähigkeit von Bezügen
Verfasst: 25. Mai 2018, 12:01
von GFunkt
§ 85 LBeamtVG (RLP) bezieht sich explizit nur auf Gerichtsvollzieher/-innen. Allerdings könnte es Sonderregelungen oder Übergangsregelungen für andere Vollziehungsbeamte geben. Für RLP kann ich das nicht sagen. Ich empfehle, bei Ihrer zuständigen Pensionsbehörde nachzufragen. Die müssten hierzu Auskunft geben können.