Hallo zusammen,
hat wer genauere Informationen zum Thema Aufschubbescheinigung bzw. der Konsequenz solch einer Bescheinigung?
Bsp.: x war Zeitsoldat danach im öffentlichen Dienst angestellt und hat solch eine Aufschubbescheinigung erhalten und ist mittlerweile Beamter.
Ist die Bundeswehr was Nachversicherung angeht fein raus oder bedeutet Aufschub, dass wirklich nur aufgeschoben wird und bei Bedarf gezahlt wird?
Oder ist der aktuelle Dienstherr in der Pflicht vorherige Zeiten zu übernehmen?
Wäre dankbar über Hilfe da ich zum Thema nichts finde.
Aufschubbescheinigung
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Re: Aufschubbescheinigung
Hallo JeeyPee,
könntest du deine Frage präzisieren, da ich nicht weiß, was du genau möchtest.
Also geregelt ist der Aufschub der Nachversicherung (Beitragszahlung) in der gesetzlichen Rentenversicherung in § 184 Abs. 4 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI).
Ein Formular kann bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingesehen werden mit einigen Informationen. Am besten fragst du in deinem für dich ehem. zuständigen Servicezentrum nach bzw. beim Sozialdienst der Bundeswehr.
Aufgrund der schlechten telefonischen Erreichbarkeiten, würde ich dir die schriftliche Kommunikation empfehlen.
Die Servicezentren gehören zum Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, hier: Abteilung V.
Rechtsgrundlage:
§ 184 SGB VI, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__184.html
Quelle DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=12
Quelle Sozialdienst der Bundeswehr [Stand: 2014]: https://www.bundeswehr.de/resource/reso ... 0214_Ä.pdf
Quelle Bundeswehr: http://www.personal.bundeswehr.de/resou ... bt%20V.pdf
könntest du deine Frage präzisieren, da ich nicht weiß, was du genau möchtest.
Also geregelt ist der Aufschub der Nachversicherung (Beitragszahlung) in der gesetzlichen Rentenversicherung in § 184 Abs. 4 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI).
Ein Formular kann bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingesehen werden mit einigen Informationen. Am besten fragst du in deinem für dich ehem. zuständigen Servicezentrum nach bzw. beim Sozialdienst der Bundeswehr.
Aufgrund der schlechten telefonischen Erreichbarkeiten, würde ich dir die schriftliche Kommunikation empfehlen.
Die Servicezentren gehören zum Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, hier: Abteilung V.
Rechtsgrundlage:
§ 184 SGB VI, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__184.html
Quelle DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=12
Quelle Sozialdienst der Bundeswehr [Stand: 2014]: https://www.bundeswehr.de/resource/reso ... 0214_Ä.pdf
Quelle Bundeswehr: http://www.personal.bundeswehr.de/resou ... bt%20V.pdf