Feindliche Übernahme /Nachversicherung
Verfasst: 16. Mai 2018, 19:50
Feindliche Übernahme / Nachversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war vom 01/2008 bis 04/2014 Zeitsoldat bin vorzeitig ausgeschieden (SaZ8) und wurde als Angestellter beim Land Hessen beschäftigt.
Ab 03/2016 wurde ich zum Beamten auf Wiederruf ernannt, habe eine Laufbahnausbildung absolviert und bin nun 03/2018 Beamter auf Probe.
Nun zur meiner Frage :
Beruflich würde ich mich gerne umorientieren und zu einer Kommune (anderes Bundesland)wechseln per feindlichen Übernahme da der aktuelle Dienstherr einer Versetzung nicht zustimmt. Der neue Dienstherr hat Bedenken aufgrund der fehlenden Nachversicherung, da es scheinbar Regelungen gibt das die Bundeswehr die Nachversicherung aufschiebt wenn man Zeitraum X nicht als Beamter etc. tätig ist.
Kommen auf den neuen Dienstherrn kosten zu? Ausgleich von Versorgungslasten?
Oder muss er nur die Dienstzeit bei der Bundeswehr, als Angestellter im öffentlichen Dienst sowie für die Zeit der Laufbahnausbildung als anrechenbare Zeit anrechnen und dementsprechend später die Versorgungsbezüge zahlen?
Davon hängt nun der Wechsel ab da eine Kommune sicherlich ein geringeres Budget hat.
Wer kann mir mit Informationen bzw. Erfahrungen helfen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war vom 01/2008 bis 04/2014 Zeitsoldat bin vorzeitig ausgeschieden (SaZ8) und wurde als Angestellter beim Land Hessen beschäftigt.
Ab 03/2016 wurde ich zum Beamten auf Wiederruf ernannt, habe eine Laufbahnausbildung absolviert und bin nun 03/2018 Beamter auf Probe.
Nun zur meiner Frage :
Beruflich würde ich mich gerne umorientieren und zu einer Kommune (anderes Bundesland)wechseln per feindlichen Übernahme da der aktuelle Dienstherr einer Versetzung nicht zustimmt. Der neue Dienstherr hat Bedenken aufgrund der fehlenden Nachversicherung, da es scheinbar Regelungen gibt das die Bundeswehr die Nachversicherung aufschiebt wenn man Zeitraum X nicht als Beamter etc. tätig ist.
Kommen auf den neuen Dienstherrn kosten zu? Ausgleich von Versorgungslasten?
Oder muss er nur die Dienstzeit bei der Bundeswehr, als Angestellter im öffentlichen Dienst sowie für die Zeit der Laufbahnausbildung als anrechenbare Zeit anrechnen und dementsprechend später die Versorgungsbezüge zahlen?
Davon hängt nun der Wechsel ab da eine Kommune sicherlich ein geringeres Budget hat.
Wer kann mir mit Informationen bzw. Erfahrungen helfen?