Moin,
wie sind die Voraussetzungen für eine frühzeitige Pensionierung? (Altersgrenze/Abzüge)
Auch in Bezug auf die zusätzlichen 10 Monate?
Geboren: Mai 1956
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Frühzeitige Pensionierung
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Re: Frühzeitige Pensionierung
Hallo. Im Beamtengesetz §52.3 kannst Du mit 63 den Ruhestand beantragen.
Im Beamtenversogungsgesetz §14 Abs 3 .2 Abschlag um 3.6% für jedes Jahr bis zu Deiner Grenze 65+10 Mon. Die Höchsminderung wäre 14.4 %
Im Beamtenversogungsgesetz §14 Abs 3 .2 Abschlag um 3.6% für jedes Jahr bis zu Deiner Grenze 65+10 Mon. Die Höchsminderung wäre 14.4 %
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Re: Frühzeitige Pensionierung
Behörde wäre sinvoll.Bei Bundesbahnbeamten besteht meines Erachtens nach die Möglichkeit , mit 63 abschlagsfrei nach Hause zu gehen,wenn du in dem Jahr 90 Tage an einem Stück krank bist . Erkundige dich beim BEV.
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Re: Frühzeitige Pensionierung
Vorraussetzung sind natürlich mind. 40 Dienstjahre.
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Re: Frühzeitige Pensionierung
Abenteuerlich ist noch höflich gesagt...dibedupp hat geschrieben: ↑16.05.2018 18:10Eine abenteuerliche Behauptung.Horst aus OL hat geschrieben: ↑16.05.2018 18:00 Behörde wäre sinvoll.Bei Bundesbahnbeamten besteht meines Erachtens nach die Möglichkeit , mit 63 abschlagsfrei nach Hause zu gehen,wenn du in dem Jahr 90 Tage an einem Stück krank bist . Erkundige dich beim BEV.
Wie wäre es denn einfach mit einer Anfrage an die eigene Personalabteilung?
Kurze Anfrage, wann man bei seinem persönlichen Lebensauf abschlagsfrei in Pension gehen kann?
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Re: Frühzeitige Pensionierung
Regel-Altersgrenze 65 Jahre und 10 Monate. Abschlagfrei zum 01.03.2022
Antrags-Altersgrenze 63 Jahre. 01.05.2019 mit Abschlag 3,6% p.a.
65. Lebensjahr 01.05.2021 bei 45 Dienstjahren abschlagsfrei.
Bis zum 31.12.2023 Ruhestandseintritt mit 63 Jahren und mindestens 35 Jahre versirgungsrechtlich relevante Zeiten im Falle dauerhafter Dienstunfähigkeit: Abschlagsfrei. Horst aus OL hat bis auf die Dienstjahre recht. Nachzulesen in § 14 (3) BeamtVG.
Ab 01.01.2024 sind es mit 63 Jahren 40 Jahre versorgungsrechtlich relevante Zeiten abschlagsfrei bei DDU
Antrags-Altersgrenze 63 Jahre. 01.05.2019 mit Abschlag 3,6% p.a.
65. Lebensjahr 01.05.2021 bei 45 Dienstjahren abschlagsfrei.
Bis zum 31.12.2023 Ruhestandseintritt mit 63 Jahren und mindestens 35 Jahre versirgungsrechtlich relevante Zeiten im Falle dauerhafter Dienstunfähigkeit: Abschlagsfrei. Horst aus OL hat bis auf die Dienstjahre recht. Nachzulesen in § 14 (3) BeamtVG.
Ab 01.01.2024 sind es mit 63 Jahren 40 Jahre versorgungsrechtlich relevante Zeiten abschlagsfrei bei DDU
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Re: Frühzeitige Pensionierung
Er schreibt davon, dass da eine Möglichkeit besteht, und sagt, dass klaro022 sich informieren soll... Was ist also an seiner Aussage falsch? Denn die Möglichkeit besteht ja, auch wenn weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Ich kenne ja nicht die Situation von klaro022, aber es könnte strategisch ein Schuss ins eigene Knie sein, wenn man bei der Personalstelle anfrägt, wann man denn gehen könne.
Ich kenne ja nicht die Situation von klaro022, aber es könnte strategisch ein Schuss ins eigene Knie sein, wenn man bei der Personalstelle anfrägt, wann man denn gehen könne.
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Re: Frühzeitige Pensionierung
Werde ich nach der Pension viel weniger Steuern bezahlen? Kann ich mir die Frühpension überhaupt leisten?
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Re: Frühzeitige Pensionierung
Lakonische Fragen, spartanische Antworten...lukaskupasz hat geschrieben: ↑24.05.2018 14:49 Werde ich nach der Pension viel weniger Steuern bezahlen? Kann ich mir die Frühpension überhaupt leisten?