Nebentätigkeit Zuverdienstgrenzen und Meldung
Verfasst: 12. Mai 2018, 08:04
Guten Morgen,
mir geht seit gestern ganz gut die Pumpe.
Ich bin seit 2004 Landesbeamter im Schuldienst, Besoldung A13.
Ich hoffe, ich finde hier ein paar hilfreiche Tipps:
Und zwar ist es wie folgt:
Seit 2013 führe ich eine immer genehmigte und stets verlängerte Nebentätigkeit aus.
Der Zuverdienst war in den ersten Jahren relativ gering, ist allerdings in den letzten zwei Jahren deutlich angestiegen.
Eine Meldung über die Nebeneinkünfte habe ich bisher nicht gemacht, die Sachbearbeiterin sagte immer, dass die Meldung lediglich zu der Personalakte gelegt würde und ich das nachreichen könnte.
Jetzt ist mir aber extrem mulmig, wenn ich - was ich jetzt nun endlich machen möchte - eine Meldung der Nebeneinnahmen anzeigen möchte.
Es ist auf dem entsprechenden Formular die Rede von "Nebeneinnahmen" und später von "Vergütung". Meine Information seitens der Sachbearbeiterin war, dass ich nicht die Einnahmen, sondern die Einkünfte angeben muss (bedeutet Einnahmen abzüglich sämtlicher Aufwendungen, die ich hatte).
Was kann mir schlimmstenfalls passieren,
a) weil ich gemäß §15 NtV keine jährliche Meldung gemacht habe und
b) ich über einer möglichen Zuverdienstgrenze liege.
Was wird angeraten, wie ich mich verhalten soll.
Da ich die Dienststelle gewechselt habe, gibt es auch einen neuen Sachbearbeiter.
Danke für Hinweise.
Christoph
mir geht seit gestern ganz gut die Pumpe.
Ich bin seit 2004 Landesbeamter im Schuldienst, Besoldung A13.
Ich hoffe, ich finde hier ein paar hilfreiche Tipps:
Und zwar ist es wie folgt:
Seit 2013 führe ich eine immer genehmigte und stets verlängerte Nebentätigkeit aus.
Der Zuverdienst war in den ersten Jahren relativ gering, ist allerdings in den letzten zwei Jahren deutlich angestiegen.
Eine Meldung über die Nebeneinkünfte habe ich bisher nicht gemacht, die Sachbearbeiterin sagte immer, dass die Meldung lediglich zu der Personalakte gelegt würde und ich das nachreichen könnte.
Jetzt ist mir aber extrem mulmig, wenn ich - was ich jetzt nun endlich machen möchte - eine Meldung der Nebeneinnahmen anzeigen möchte.
Es ist auf dem entsprechenden Formular die Rede von "Nebeneinnahmen" und später von "Vergütung". Meine Information seitens der Sachbearbeiterin war, dass ich nicht die Einnahmen, sondern die Einkünfte angeben muss (bedeutet Einnahmen abzüglich sämtlicher Aufwendungen, die ich hatte).
Was kann mir schlimmstenfalls passieren,
a) weil ich gemäß §15 NtV keine jährliche Meldung gemacht habe und
b) ich über einer möglichen Zuverdienstgrenze liege.
Was wird angeraten, wie ich mich verhalten soll.
Da ich die Dienststelle gewechselt habe, gibt es auch einen neuen Sachbearbeiter.
Danke für Hinweise.
Christoph