Hallo zusammen,
irgendwann habe ich einmal gelesen, dass es bei Pensionierungen ein Übergangsgeld von 4091€ gab, dass schrittweise gesenkt wurde. Für Pensionseintritt im Jahr 2018 sollten es noch 1600€, für 2019 noch 800€ sein. Dies sollten meines Wissens auch Polizeibeamte bekommen, die länger als 20 Jahre im Schichtdienst waren und mit 60 in Pension gehen konnten.
Nun habe ich wieder Gerichtsurteile gefunden, die dieses Übergangsgeld revidiert haben. Weiß jemand ob es dieses Geld noch gibt?
v.g. connigra
Übergangsgeld bei PensionierungModerator: Moderatoren
Re: Übergangsgeld bei PensionierungSo hier ist die Regelung bei uns in Sachsen:
"Beamte auf Lebenszeit/Beamte auf Probe mit einer Beschäftigungszeit von mindestens einem Jahr erhalten ein Übergangsgeld nach § 52 SächsBeamtVG, wenn sie nicht auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden sind. Das Übergangsgeld soll die wirtschaftlichen Verhältnisse der entlassenen Beamten für einen gewissen Zeitraum sichern. Das Übergangsgeld beträgt nach einer Beschäftigungszeit von einem Jahr das Einfache und bei längerer Beschäftigungszeit für jedes weitere volle Jahr der Beschäftigung die Hälfte, maximal das Sechsfache der Dienstbezüge des letzten Monats. Beim Bezug von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen verringert sich das Übergangsgeld um den Betrag dieser Einkünfte (§ 52 Abs. 5 SächsBeamtVG). Als Beschäftigungszeit gilt die ununterbrochene Tätigkeit als Angestellter oder Beamter im Dienst desselben Dienstherrn oder der Verwaltung, deren Aufgaben der Dienstherr übernommen hat. Zeiten mit einer Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit sind nur zu dem Teil anzurechnen, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht."
Re: Übergangsgeld bei PensionierungHallo zusammen,
damit wir alle nicht dumm sterben müssen: ich habe heute bei der Pensionsstelle meines Mannes nachgefragt: Er bekommt kein Übergangsgeld, weil er mit 60 auf Antrag ( Schichtdienst von 17. bis 60. Lebensjahr) in Pension gegangen ist. Er hätte noch 10 Monate machen müssen, dann hätte er das Übergangsgeld in Höhe von 1600€ erhalten. 2019 gibts noch 800 und dann wars das mit dem Übergangsgeld. Pech - jetzt fällt die Shopping Tour aus. Faulenzen ist es gesünder als durch die Geschäfte zu hetzen. :_) v.g.
Re: Übergangsgeld bei PensionierungIch kram das hier noch mal vor, weil man das Übergangsgeld lt. § 47 BeamtVG nicht mit dem "Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen" lt. § 48 BeamtVG verwechseln sollte. Die 4091 Euro gibt es noch, allerdings nur wenn man mit Erreichen der besonderen Altersgrenze (bei Polizei, Justizvollzug, Feuerwehr) vor dem 67. Lebensjahr regulär in den Ruhestand tritt. @Baumschubser: In Sachsen sind die 4091 Euro "Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen" in § 91 SächsBeamtVG niedergeschrieben. Das waren mal 8000 DM, seit Umstellung auf Euro ist der Betrag gleichgeblieben, die Kaufkraft der 4091 Euro geht aber natürlich stetig den Bach runter... ![]() |
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