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Anrechnung auf Probezeit Polizeikommissar NRW

Verfasst: 29. Apr 2018, 21:24
von gan89
Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:

Könnte die Vordienstzeit als Landesverwaltungsbeamter A9 g.D. auf die Probezeit als Polizeikommissar A9 g.D. angerechnet werden?

Folgender Werdegang der Person:
2009-2012 Ausbildung/Studium zum Verwaltungsbeamten (Regierungsinspektor) g.D. durch Bezirksregierung NRW
2012-2014 tätig als Verwaltungsbeamter A9 g.D. bei einer Polizeibehörde in NRW
2014-2017 Studium zum Polizeikommissar in NRW
seit 2017 Polizeikommissar

Ich bitte um rechtliche Einschätzung.
Gibt es Urteile/Kommentare dazu (ggf. zu §5 Abs. 3 S.1 LVO PolNRW)?

Danke im Voraus

Re: Anrechnung auf Probezeit Polizeikommissar NRW

Verfasst: 30. Apr 2018, 22:26
von arme Sau
Rechtliche Aussagen sind in diesem Forum leider nicht erlaubt !
Dafür gibt es Anwalts Auskunftsdienste ua. im Internet !
Ich mach dann hier mal Dicht,
Mod