Steuererklärung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 06.04.2012 15:34
- Behörde:
Steuererklärung
Hallo zusammen,
hoffe, dass ich die Frage in Off Topic stellen kann.
Habe gestern meine Steuererklärung für 2017 zurück erhalten und wieder eine Nachzahlung erhalten. Seit ich meine Mindestpension erhalte und nebenbei arbeiten gehe, habe ich jedes Jahr eine Nachzahlung, statt einer Erstattung. Diese Jahr trotz Kindergartengebühren und Essensgeld, Rund 3000 € Handwerkerleistungen, einem Fernstudium das ich abgesetzt habe und meinen 50% Schwerbehindertenausweis. Der Nebenjob wird mit Steuerklasse 6 besteuert. Da fragt man sich, mache ich was falsch, oder die Finanzbeamten, oder ist das System der Beamtenversorgung nicht ausgelegt auf eine Nebenbeschäftigung, weshalb zu wenig Steuern einbehalten werden? Kann mich jemand aufklären, oder hat ähnliche Probleme? Ich zahle mittlerweile jedes Quartal eine Steuervorrauszahlung.
LG
hoffe, dass ich die Frage in Off Topic stellen kann.
Habe gestern meine Steuererklärung für 2017 zurück erhalten und wieder eine Nachzahlung erhalten. Seit ich meine Mindestpension erhalte und nebenbei arbeiten gehe, habe ich jedes Jahr eine Nachzahlung, statt einer Erstattung. Diese Jahr trotz Kindergartengebühren und Essensgeld, Rund 3000 € Handwerkerleistungen, einem Fernstudium das ich abgesetzt habe und meinen 50% Schwerbehindertenausweis. Der Nebenjob wird mit Steuerklasse 6 besteuert. Da fragt man sich, mache ich was falsch, oder die Finanzbeamten, oder ist das System der Beamtenversorgung nicht ausgelegt auf eine Nebenbeschäftigung, weshalb zu wenig Steuern einbehalten werden? Kann mich jemand aufklären, oder hat ähnliche Probleme? Ich zahle mittlerweile jedes Quartal eine Steuervorrauszahlung.
LG
-
- Moderator
- Beiträge: 3959
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Steuererklärung
Hier kann man ohne weitere Fakten keine Ferndiagnose stellen. Welche Steuerklasse ist bei der Pensionszahlstelle hinterlegt? Was arbeitet der Partner? Ist der Schwerbehindertenfreibetrag schon über ELStam erfasst und berücksichtigt? Gibt es weitere Einkünfte z.B. Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Wie hoch ist sind die Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung?
Deine Angaben sind eben nicht ausreichend. Wir müssen davon ausgehen, dass der Bescheid korrekt ist. Also reichen offenbar die monatlichen Steuerzahlungen über die Lohnsteuer nicht aus, um in dem Korridor (hier dürfte das vermutlich so sein) der schnell steigenden Steuerprogression Nachzahlungen zu vermeiden.
Wie hoch ist sind die Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung?
Deine Angaben sind eben nicht ausreichend. Wir müssen davon ausgehen, dass der Bescheid korrekt ist. Also reichen offenbar die monatlichen Steuerzahlungen über die Lohnsteuer nicht aus, um in dem Korridor (hier dürfte das vermutlich so sein) der schnell steigenden Steuerprogression Nachzahlungen zu vermeiden.
-
- Beiträge: 851
- Registriert: 22.05.2014 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Steuererklärung
Die Steuerklasse ist bei der Steuererklärung egal. Die ist nur vorher für die vorläufige Besteuerung wichtig. Deshalb wäre zunächst die Frage, welche Steuerklasse du für deine Pension gewählt hast?
-
- Moderator
- Beiträge: 3959
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Steuererklärung
Sag ich doch.Torquemada hat geschrieben: ↑15.04.2018 14:22 Welche Steuerklasse ist bei der Pensionszahlstelle hinterlegt?
-
- Moderator
- Beiträge: 3959
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Steuererklärung
Stimmt. Siehe meine Hinweise. Denke, das klärt sich ganz schnell.Baumschubser hat geschrieben: ↑15.04.2018 16:20 Deshalb wäre zunächst die Frage, welche Steuerklasse du für deine Pension gewählt hast?
-
- Beiträge: 851
- Registriert: 22.05.2014 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Steuererklärung
Denke ich auch. Wenn die Pension mit Steuerklasse 3 besteuert wird, erschrecken viele über die Nachzahlung. Das machen die paar Euro mit Klasse 6 dann nicht wett.
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 06.04.2012 15:34
- Behörde:
Re: Steuererklärung
Hi, Steuerklasse eins bei der Pension, Steuerklasse 6 bei dem Nebenjob. Bin alleine Steuerpflichtig, da nicht verheiratet. Schwerbehindertenfreibetrag ist erfasst und im Bescheid aufgeführt.
-
- Beiträge: 851
- Registriert: 22.05.2014 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Steuererklärung
Ich hab jetzt mal grob überschlagen, Steuerklasse 1, Bruttopension 2000€, 1 Kinderfreibetrag, PKV 250€, also ganz allgemeine Angaben, die deinen näherungsweise entgegen kommen könnten. Allein nur dafür sind monatlich Steuern in Höhe von rund 230€ zu zahlen, pro Jahr also über 2700€. Handwerker, Kinderbetreuungskosten und Versicherungen bringen bei der Steuererklärung nicht wirklich viel und sind sowieso gedeckelt. Nur mit erheblichen Werbungskosten kannst du den Nachzahlungsbetrag mindern bzw. eine Erstattung erwirken.
-
- Moderator
- Beiträge: 890
- Registriert: 10.11.2005 08:25
- Behörde:
Re: Steuererklärung
Dafür gibt es Lohnsteuerhilfe Vereine und Steuerberater.
Wir können und dürfen hier dazu keine Beratung erteilen !
Wir können und dürfen hier dazu keine Beratung erteilen !
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
-
- Beiträge: 517
- Registriert: 18.05.2013 12:21
- Behörde: BEV
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 06.04.2012 15:34
- Behörde:
Re: Steuererklärung
Tja, erstmal Danke für die Info. So ganz ist es das nicht was ich mir erhofft hatte. Wenn es daran liegt, dass zu wenig Steuern abgeführt werden von der Pension, dann müsste es ja so ziemlich jeden treffen, so dass hier ein größeres Feedback hätte kommen können.
Ich habe mit Pension und Nebenjob rund 3.600 € an Einkommens- und Kirchensteuer, sowie Soli gezahlt. Festgesetzt wurden 4.000 €.
Was den Lohnsteuerhilfeverein angeht, ich kann mir nicht vorstellen, dass die mir großartig helfen werden können. Und 160 € ausgeben, dass mir jemand sagt, dass alles richtig ist, da ist mir das Geld zu schade.
LG
Ich habe mit Pension und Nebenjob rund 3.600 € an Einkommens- und Kirchensteuer, sowie Soli gezahlt. Festgesetzt wurden 4.000 €.
Was den Lohnsteuerhilfeverein angeht, ich kann mir nicht vorstellen, dass die mir großartig helfen werden können. Und 160 € ausgeben, dass mir jemand sagt, dass alles richtig ist, da ist mir das Geld zu schade.
LG
-
- Beiträge: 851
- Registriert: 22.05.2014 08:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Steuererklärung
So Pi x Daumen passen 4000€ Steuern doch im Jahr als Pensionär mit Nebeneinkommen. Als aktiver Beamter in A8 werden bei mir mehr als doppelt so viel € festgesetzt. Meine Frau hat etwa die Netto-Einkünfte eines Pensionärs, ihre Steuerfestsetzung liegt in deiner Größenordnung. Ich würde mal sagen, das passt insgesamt.
Machst du deine Steuererklärung mit Software? Dann sagt dir das Programm doch meist auf den Cent genau, wie es aussieht. Das wäre gegenüber Steuerberatung der deutlich günstigere Weg, um dir Klarheit zu verschaffen.
Machst du deine Steuererklärung mit Software? Dann sagt dir das Programm doch meist auf den Cent genau, wie es aussieht. Das wäre gegenüber Steuerberatung der deutlich günstigere Weg, um dir Klarheit zu verschaffen.
-
- Beiträge: 395
- Registriert: 01.09.2017 17:23
- Behörde:
Re: Steuererklärung
Hei,
Ist doch nicht schwer:
Die Summe der Einnahmen von beiden Lohnsteuerklassen (1 und 6) werden am Jahresende nach Lohnsteuerklasse 1 besteuert.
Unterm Jahr zahlst du einfach zu wenig – deshalb müssen wir ja auch bei den beiden Lohnsteuerklassen zwingend die Steuererklärung machen.
Beispiel: Meine Mieteinnahmen werden oben auf die Pension meines Mannes und meiner Mindestpension addiert – so dass wir prozentual für alle Einkünfte in eine höhere Steuerstufe fallen.
Je größer die Gesamtsumme der Einkünfte, desto höher ist die Steuerlast.
Deine 4000 Euro Steuerzahlungen erscheinen mir etwas hoch. Hast du eventuell deinen ganzen Nebenverdienst auf Lohnsteuer 6?
Das war dann nicht besonders clever!!
Mach einen 450€ (Minijob – geringfügig beschäftigt) daraus. Hier fallen keine Steuern an, denn den 450 € Minijob musst du am Jahresende bei der Steuererklärung auch nicht angeben.
Deinen Arbeitgeber kommt diese Variante auch nicht teurer.
Den Rest des Nebenverdienstes schreibst du auf Lohnsteuerklasse 6.
Alternativ: Du könntest den restlichen Betrag auch auf kurzfristig beschäftigt (70 Tage im Jahr – bzw. die 70 will unsere Regierung irgendwann wieder auf 50 kürzen) verdienen. Hier wird meines Wissens pauschal je nach Bundesland zwischen 10 und 30 % versteuert – und am Jahresende erfolgt das altbekannte Schema. Alles wird zusammengerechnet und nach Steuerklasse 1 versteuert.
(Denk dran, du darfst bei einem 450 € Minijob zusätzlich nur circa 525 € auf Lohnsteuer 6 pro Monat hinzuverdienen – ohne dass dir die Pension gekürzt wird.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Ist doch nicht schwer:
Die Summe der Einnahmen von beiden Lohnsteuerklassen (1 und 6) werden am Jahresende nach Lohnsteuerklasse 1 besteuert.
Unterm Jahr zahlst du einfach zu wenig – deshalb müssen wir ja auch bei den beiden Lohnsteuerklassen zwingend die Steuererklärung machen.
Beispiel: Meine Mieteinnahmen werden oben auf die Pension meines Mannes und meiner Mindestpension addiert – so dass wir prozentual für alle Einkünfte in eine höhere Steuerstufe fallen.
Je größer die Gesamtsumme der Einkünfte, desto höher ist die Steuerlast.
Deine 4000 Euro Steuerzahlungen erscheinen mir etwas hoch. Hast du eventuell deinen ganzen Nebenverdienst auf Lohnsteuer 6?
Das war dann nicht besonders clever!!
Mach einen 450€ (Minijob – geringfügig beschäftigt) daraus. Hier fallen keine Steuern an, denn den 450 € Minijob musst du am Jahresende bei der Steuererklärung auch nicht angeben.
Deinen Arbeitgeber kommt diese Variante auch nicht teurer.
Den Rest des Nebenverdienstes schreibst du auf Lohnsteuerklasse 6.
Alternativ: Du könntest den restlichen Betrag auch auf kurzfristig beschäftigt (70 Tage im Jahr – bzw. die 70 will unsere Regierung irgendwann wieder auf 50 kürzen) verdienen. Hier wird meines Wissens pauschal je nach Bundesland zwischen 10 und 30 % versteuert – und am Jahresende erfolgt das altbekannte Schema. Alles wird zusammengerechnet und nach Steuerklasse 1 versteuert.
(Denk dran, du darfst bei einem 450 € Minijob zusätzlich nur circa 525 € auf Lohnsteuer 6 pro Monat hinzuverdienen – ohne dass dir die Pension gekürzt wird.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
-
- Moderator
- Beiträge: 3959
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Steuererklärung
Das geht nicht beim selben Arbeitgeber.connigra hat geschrieben: ↑25.05.2018 18:21
Mach einen 450€ (Minijob – geringfügig beschäftigt) daraus. Hier fallen keine Steuern an, denn den 450 € Minijob musst du am Jahresende bei der Steuererklärung auch nicht angeben.
Deinen Arbeitgeber kommt diese Variante auch nicht teurer.
Den Rest des Nebenverdienstes schreibst du auf Lohnsteuerklasse 6.