Familienzuschlag Stiefkinder Zweitwohnsitz
Verfasst: 23. Feb 2018, 20:59
Schönen guten Abend,
bin hier neu angemeldet, weil ich mir hier Hilfe erhoffe. Der Fall ist wahrscheinlich etwas kompliziert.
Ich bin mit einem Beamten verheiratet, klassische Patchworkfamilie, er ein Kind aus erster Ehe, ich zwei Kinder aus erster Ehe, ein gemeinsames Kind.
Bisher hat mein Mann Familienzuschlag für alle vier Kinder bekommen. Die ersten Jahre unserer Ehe sogar ohne dass er das Kindergeld für meine Kinder bezog (da wussten wir noch nicht, dass sein erstes Kind als „Zählkind“ gilt beim Kindergeld).
Nun ist es so, dass ich für einige Monate mit meinen drei Kindern ausziehen werde, weil wir ein paar Probleme in der Ehe haben. Allerdings Luftlinie nicht mal 50m von meinem Mann entfernt und ausdrücklich nicht zu dem Zweck, das Trennungsjahr einzuläuten, sondern nur um uns räumlich zu trennen, ich werde hier auch weiter meinen Hauptwohnsitz haben und wir werden weiter gemeinsam wirtschaften.
Das Kindergeld musste ich aber auf mich umschreiben lassen. Nun sagt der Arbeitgeber meines Mannes (Stadtverwaltung), er bekäme keinen Falilienzuschlag mehr für meine Kinder aus erster Ehe.
Allerdings sagt das Bundesbesoldungsgesetz, ich glaube Paragraph 40 ist das, sehr deutlich, dass Kinder auch anderweitig untergebracht werden können, soweit dadurch nicht die häusliche Gemeinschaft aufgehoben werden soll. Das soll sie definitiv nicht. Wir unternehmen weiterhin gemeinsam Dinge, mein Mann sorgt weiter für uns, auch emotional.
Als mein Mann das der Sachbearbeiterin zeigte, kam sie mit dem Argument, dass er ja das Kindergeld nicht bezieht. Allerdings hat er das die ersten Jahre unserer Ehe auch nicht und trotzdem Familienzuschlag erhalten für die Stiefkinder.
Was können wir nun tun, damit wir den Familienzuschlag für die Kinder (also meine aus erster Ehe) weiter bekommen?
Oder ist das tatsächlich nicht mehr möglich?
Ich hoffe sehr auf Hilfe hier! Vielen Dank und Entschuldigung dass es so lang wurde!
bin hier neu angemeldet, weil ich mir hier Hilfe erhoffe. Der Fall ist wahrscheinlich etwas kompliziert.
Ich bin mit einem Beamten verheiratet, klassische Patchworkfamilie, er ein Kind aus erster Ehe, ich zwei Kinder aus erster Ehe, ein gemeinsames Kind.
Bisher hat mein Mann Familienzuschlag für alle vier Kinder bekommen. Die ersten Jahre unserer Ehe sogar ohne dass er das Kindergeld für meine Kinder bezog (da wussten wir noch nicht, dass sein erstes Kind als „Zählkind“ gilt beim Kindergeld).
Nun ist es so, dass ich für einige Monate mit meinen drei Kindern ausziehen werde, weil wir ein paar Probleme in der Ehe haben. Allerdings Luftlinie nicht mal 50m von meinem Mann entfernt und ausdrücklich nicht zu dem Zweck, das Trennungsjahr einzuläuten, sondern nur um uns räumlich zu trennen, ich werde hier auch weiter meinen Hauptwohnsitz haben und wir werden weiter gemeinsam wirtschaften.
Das Kindergeld musste ich aber auf mich umschreiben lassen. Nun sagt der Arbeitgeber meines Mannes (Stadtverwaltung), er bekäme keinen Falilienzuschlag mehr für meine Kinder aus erster Ehe.
Allerdings sagt das Bundesbesoldungsgesetz, ich glaube Paragraph 40 ist das, sehr deutlich, dass Kinder auch anderweitig untergebracht werden können, soweit dadurch nicht die häusliche Gemeinschaft aufgehoben werden soll. Das soll sie definitiv nicht. Wir unternehmen weiterhin gemeinsam Dinge, mein Mann sorgt weiter für uns, auch emotional.
Als mein Mann das der Sachbearbeiterin zeigte, kam sie mit dem Argument, dass er ja das Kindergeld nicht bezieht. Allerdings hat er das die ersten Jahre unserer Ehe auch nicht und trotzdem Familienzuschlag erhalten für die Stiefkinder.
Was können wir nun tun, damit wir den Familienzuschlag für die Kinder (also meine aus erster Ehe) weiter bekommen?
Oder ist das tatsächlich nicht mehr möglich?
Ich hoffe sehr auf Hilfe hier! Vielen Dank und Entschuldigung dass es so lang wurde!