Dienstfahrzeug nur teilweise genehmigt

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Baumschubser
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Dienstfahrzeug nur teilweise genehmigt

Beitrag von Baumschubser »

Ich habe im März eine 2-tägige Fortbildung. Entfernung zum Ort der Fortbildung ist 80km einfache Strecke. Ich könnte dort übernachten im Wohnheim (kostenlos), möchte das aber aus persönlichen Gründen nicht. Mir ist der Aufwand einfach zu groß, wegen einer Nacht alles mögliche einzupacken. Zudem ist der Ort gut über die Autobahn zu erreichen, etwa 1h Fahrzeit. Deshalb habe ich ohne Übernachtung gebucht, was ausdrücklich möglich ist. Meine Dienststelle verweigert mir aber für den zweiten Tag das Dienstfahrzeug, eben weil die sagen "Kannst ja dort bleiben".

Anzumerken wäre hierbei noch, dass eine Kollegin an den gleichen Tagen einen anderen Lehrgang dort hat, aber mit Übernachtung gebucht hat. Sie ist aber weder bereit, die Übernachtung zu stornieren, noch mit mir zu fahren, sondern pocht auf ein eigenes Auto und hat das auch bekommen.

Gibts hierzu irgendwelche Regelungen?
Hanswurst I.
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Re: Dienstfahrzeug nur teilweise genehmigt

Beitrag von Hanswurst I. »

Auch bei einer Anreise mit dem eigenen PKW gäbe es nur einmal Hin- und Rückfahrt bezahlt. Der AG stellt unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung. Wird diese nicht genutzt sondern heimgefahren ist das Privatvergnügen. Und eine Vorschrift, dass einem ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt werden muss ist mir auch nicht bekannt.

Und mal ehrlich: Für eine Nacht hab ich einen kleinen Trolley oder Sporttasche dabei und fertig. Was braucht man schon viel über eine Nacht? Zudem empfinde ich es so, dass die "Fortbildung" abends beim gemütlichen Beisammensein oft fruchtbarer ist als das Geschwalle das einem tagsüber aufgedröhnt wird.

Als Vorgesetzter würde ich sogar sagen, dass - sofern räumlich einigermassen möglich - zwei Bedienstete zusammen fahren können wenn sie am selben Ort eine gleich lange Fortbildung haben und würde da sowieso nicht zwei Fahrzeuge hinfahren lassen. Und wenn einer davon meint, er muss über Nacht heimfahren, dann kann er das ja machen. Mit seinem Auto. Oder dem Zug.
Hanswurst I.
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Re: Dienstfahrzeug nur teilweise genehmigt

Beitrag von Hanswurst I. »

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Nun überflüssiger Kommentar zu einem gelöschten Beitrag entfernt. mod

Fortbildungsveranstaltung über 2 Tage mit kostenfreier/bezahlter Übernachtungsmöglichkeit. Stellung eines Dienstfahrzeuges ist freiwillige Sache des Dienstherrn da bei Anordnung der Dienstreise auch ein privater PKW abgerechnet werden kann oder der Zug oder auch das Fahrrad. MA mit Dienstfahrzeugen auf mehrtägige Dienstreisen schicken damit die Karre da dann sinnlos auf dem Parkplatz rumsteht muss der jeweilige Fuhrpark auch erstmal hergeben.
sdh1807
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Re: Dienstfahrzeug nur teilweise genehmigt

Beitrag von sdh1807 »

Der Dienstherr ist hier an die Bundeshaushaltsordnung gebunden.
§ 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Er macht hier eine einfache Rechnung.
1. Tag hin, 2. Tag zurück, kostenlose Unterkunft ist wirtschaftlicher als 4 Fahrten

Der Dienstherr kann hier gar nicht anders entscheiden.
Ausnahme, wenn z.B. ein Kind betreut werden muss

Fahren Sie einfach mit Ihrem privaten Fahrzeug, dann können Sie fahren soviel Sie wollen. Gleichwohl könnte Ihnen dann die Wegstreckenentschädigung versagt werden, da ein Dienst-Kfz zur Verfügung steht.
AndyO
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Re: Dienstfahrzeug nur teilweise genehmigt

Beitrag von AndyO »

"§ 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" gebunden...

Da muss ich gerade mal schmunzeln. Bei der BDBOS verweigerte man mir die Abrechnung des Privat-PKW zum nächsten Bahnhof (7km) mit kleiner Wegstreckenentschädigung (20 Cent/km) obwohl ich eine Wirtschaftlichkeits-Nutzenuntersuchung beigelegt habe. Bei der nächsten Dienstreise wurde dann aber das Taxi für knapp 15 Euro einfache Stecke bezahlt, da es zu den benötigten Zeiten keinen öffentlichen Nahverkehr an meiner Haustür gibt...

Die Dinge sind bei der Verweigerung der Anerkennung des privaten PKW's zwischenzeitlich grotesk. Die zeitlichen Zumutungen interessiert ohnehin keinen. Erhöhte Tagespauschalen dürfen z.B. nicht mehr gegen Parktickets gegenrechnet werden. Auf dem Parkticket bleibt man dann sitzen. Wenn der Dienstreisende auf Kosten sitzen bleibt, dann funktioniert die Sparsamkeit erstaunlich gut. Offensichtlich ist es Privatvergnügen, Dienstreisezeiten, oftmals in Freizeit, mit dem eigenen PKW minimieren zu wollen...
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Baumschubser
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Re: Dienstfahrzeug nur teilweise genehmigt

Beitrag von Baumschubser »

sdh1807 hat geschrieben: 21.02.2018 08:18
Fahren Sie einfach mit Ihrem privaten Fahrzeug, dann können Sie fahren soviel Sie wollen. Gleichwohl könnte Ihnen dann die Wegstreckenentschädigung versagt werden, da ein Dienst-Kfz zur Verfügung steht.
So wirds ja jetzt auch gemacht. Am ersten Tag fahre ich mit Dienst-KFZ und am zweiten mit meinem eigenen Auto. Bekomme die Fahrt nicht erstattet. Was mir aber ehrlich gesagt, sch.....egal ist. Die andere Kollegin fährt ebenfalls mit Dienst-KFZ, welches am Schulungsort über Nacht stehen bleibt.
Hanswurst I.
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Re: Dienstfahrzeug nur teilweise genehmigt

Beitrag von Hanswurst I. »

Ich glaub, da würde ich ja noch eher an beiden Tagen mit dem eigenen KFZ fahren, das gibt dann 2x80kmx25 Cent immerhin 40€ Fahrgeld. Die Heimfahrt über Nacht wird ja nicht bezahlt, aber Hin- und Rückfahrt am Anfang und am Ende. Damit sollte man doch - sofern man keinen V8 hat :D - mit einem PKW heute 320km weit kommen. Ok, Abnutzung mal aussen vorgelassen, aber der Sprit wäre damit bezahlt.

Muss ich bei der nächsten Tagung mal die Kollegin fragen, die da nur 15km entfernt wohnt und daher nicht am Tagungsort untergebracht wird ob das ihre eigene Entscheidung ist oder die des Dienstherrn weil er sich damit das Zimmer spart. Wäre interessant wie die das abrechnet. Ob ingesamt 4 Fahrten dann bezahlt werden weil das (ressorteigene) Zimmer "gespart" wird oder ob die auch sagen Heimfahrt ist Privatvergnügen, egal wo sie wohnt.
Ich kann mich anlässlich einer Programmeinführung in München erinnern, dass es ein relativ großes Theater war, dass die Betreuer aus Augsburg in München die Woche übernachten können und nicht täglich heimfahren müssen. AFAIK gabs/gibt's da eine Entfernungsgrenze.
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Baumschubser
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Re: Dienstfahrzeug nur teilweise genehmigt

Beitrag von Baumschubser »

Nein das würde so nicht funktionieren. Bei uns wird grundsätzlich kein Privat-PKW erstattet, da wir über einen ausreichend großen Fuhrpark verfügen. Nur wenn absolut kein Auto mehr frei ist, kann man Antrag auf Nutzung des Privat-PKW erfolgreich stellen. Darüber hinaus gurke ich nicht unnötig mit meinem privaten Auto auf Dienstreisen herum, da die 25Ct/km nicht die tatsächlich entstehenden Kosten für mein Auto abdecken. Die liegen deutlich über 30Ct/km.