Verpartnerung dem Dienstherrn mitteilen?

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A. Quint
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Verpartnerung dem Dienstherrn mitteilen?

Beitrag von A. Quint »

Guten Morgen,

ich habe folgende Frage:

Eine Bundesbeamtin ist ja verpflichtet, ihrem Dienstherrn gegenüber gewisse persönliche Angaben zu machen, so z.B. über ihren Familienstand.

Ist sie nämlich verheiratet, hat das Auswirkungen auf die Besoldung, der Ehepartner hat grundsätzlich auch einen Anspruch auf Beihilfe und Rente.

All das gilt aber nicht, wenn die Bundesbeamtin keine Ehe, sondern eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat.

Muss die Beamtin es denn dann überhaupt auch anzeigen?
Wenn es doch sowieso keine Auswirkungen hat?
Kann sie nicht weiter unter ihrem bisherigen Familienstand (je nachdem ledig oder geschieden) laufen?
Oder ist das eine Dienstpflichtverletzung, wenn sie ihrem Dienstherrn die Verpartnerung nicht anzeigt?

Freundliche Grüße

A. Quint
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Hamburger
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Verpartnerung

Beitrag von Hamburger »

Hallo,

es müssen nur Änderungen des Familienstandes angezeigt werden, die Auswirkungen auf die Besoldung und mögliche Zuschläge (z. B. Familienzuschlag) haben.

Ich denke, die Personalstellen wären heftig überlastet, wenn der neue Freund/die neue Freundin jedesmal angezeigt werden müsste :wink:

LG vom Hamburger
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anthemus
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Beitrag von anthemus »

muss sie anzeigen.
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

anthemus hat geschrieben:muss sie anzeigen.
Und demnächst zeige ich dem Dienstherrn noch an, mit wem ich wie oft und warum in die Kiste springe.... :P
A. Quint
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Beitrag von A. Quint »

Hallo,

also Stopp mal bitte...

ich habe nicht von irgendeiner Freundin oder jemandem geredet, mit dem "man in die Kiste" springt.


Wenn eine Mann und eine Frau zum Standesamt gehen und sich ihr Ja-Wort geben, dann nennt man das "Heiraten" und was die beiden dann haben, eine "Ehe".

Wenn eine Frau und eine Frau (oder ein Mann und ein Mann) zum Standesamt gehen und sich ihr Ja-Wort geben, dann nennt man das "Verpartnern" und was die beiden dann haben, eine "Lebenspartnerschaft".


Falls sich nun jemand zu abfälligen Bemerkungen bemüßigt fühlt, so möge er sich diese bitte sparen.

Wäre aber nett, wenn mir jemand meine ursprüngliche Frage beantworten kann, vielleicht jemand aus dem OPH-Bereich.

Beste Grüße

A. Quint
Zuletzt geändert von A. Quint am 2. Okt 2008, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Hamburger
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Verpartnern

Beitrag von Hamburger »

Hallo,

eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hat besoldungsrechtlich keinerlei Einflüsse. Entsprechende Urteile belegen diese These. Eine solche Partnerschaft ist auch keine formelle Ehe im juristischen Sinne. Eine Anzeigepflicht besteht daher nicht.

Aber als Bundesbeamtin/-beamter besteht doch wohl die Möglichkeit, selbst bei ihrem/seinem zuständigen P-Sachbearbeiter nachzufragen; warum also das Forum diesbezüglich befragen???

LG, Fischbeker
A. Quint
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Re: Verpartnern

Beitrag von A. Quint »

Hallo Fischbeker,


eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hat besoldungsrechtlich keinerlei Einflüsse. Entsprechende Urteile belegen diese These.


Ja, eben drum hatte ich ja gefragt, ob man sie anzeigen muss, wenn es sowieso nichts ändert.


Eine solche Partnerschaft ist auch keine formelle Ehe im juristischen Sinne.


Nö, ist sie nicht.
Keine Ehe im juristischen Sinne, nur eine Verpartnerung mit absolut den gleichen Pflichten wie bei einer Ehe, aber nicht den gleichen Rechten.

Ich könnte nun mal provokativ fragen, ob die Einführung der Lebenspartnerschaft tatsächlich was mit Gleichstellung zu tun hatte und damit, dass auch solche Partnerschaften als vollwertig anerkannt werden ... oder ist es etwa nur ein Instrument, um z.B. den Kreis der Unterhaltspflichtigen zu erhöhen?
Aber das ist hier nicht das Thema.


Eine Anzeigepflicht besteht daher nicht.

Wenn das sicher ist, dann bin ich beruhigt.
Das war ja meine Frage.
Danke!


Aber als Bundesbeamtin/-beamter besteht doch wohl die Möglichkeit, selbst bei ihrem/seinem zuständigen P-Sachbearbeiter nachzufragen; warum also das Forum diesbezüglich befragen???


Vielleicht weil man sich auf der Dienststelle nicht outen möchte ?!? ;-)


Gruß
A. Quint
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Mikesch
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Re: Verpartnerung dem Dienstherrn mitteilen?

Beitrag von Mikesch »

A. Quint hat geschrieben:Muss die Beamtin es denn dann überhaupt auch anzeigen?
Wenn es doch sowieso keine Auswirkungen hat?
Keine Auswirkung = keine Anzeige
Entscheidend ist, welche rechtlichen Folgen eine sog. Lebenspartnerschaft hat.
Im Hinblick auf evtl. spätere Urteile, es klagt ja immer jemand, würde ich aus Versorgungsgründen eine Schließung einer Lebenspartnerschaft melden, alleine zur Sicherung von Ansprüchen, sollte irgend wann mal eine Lebenspartnerschaft einer Änderung des Standes gleich gesetzt werden.

cu,
Mikesch
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Wolfgang_AW
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Beitrag von Wolfgang_AW »

In Anlehnung an Vorgeschriebenes möchte ich noch Bedenkenswertes hinzufügen, wobei ich dabei nicht Hamburgers Meinung
eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hat besoldungsrechtlich keinerlei Einflüsse
bin.

Solange beide Partner in einem Vollzeit Beamten-/ oder Arbeitsverhältnis stehen und ungefähr gleichviel verdienen, mag das hinsichtlich des Familienzuschlags und der Einkommensteuerklasse ja richtig sein.

Sind die Gehaltsunterschiede aber groß oder ändern sich die Lebensumstände und das kann manchmal sehr schnell gehen, dann sieht es gleich ganz anders aus.

Zunächst zur Einkommensteuerklasse:
http://www.lsvd.de/638.0.html
... Deshalb sollten Lebenspartner gegen ihre getrennte Veranlagung nur klagen, wenn ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind.
...Wir erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die jetzige Regelung für verfassungswidrig erklären wird. Davon werden aber für die zurückliegenden Veranlagungszeiträume nur die Paare profitieren, deren Einkommensteuerbescheide dann noch nicht rechtskräftig sind.

Weiter zum Beamtenrecht:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktu ... 30-06.html

Ausführung zum Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 06.05.2008, 2 BvR 1830/06
...während Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nur dann den Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten, wenn sie eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, wobei das Einkommen der unterhaltenen Person eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf.
Das Lebenspartnerschaftsrecht stelle die eingetragene Lebenspartnerschaft nämlich bewusst nur für einzelne Bereiche des Beamtenrechts wie den Bereich der Reisekosten, der Umzugskosten, des Trennungsgelds etc. der Ehe gleich. Für das Besoldungsrecht fehle dagegen eine solche Gleichstellung.
Worauf ich hinweisen will: Gerät der Lebenspartner/die Lebenspartnerin mit dem/der zusammengewohnt wird in die Situation, plötzlich kein Gehalt/Einkommen mehr zu beziehen und wird ihr Unterhalt gewährt, dann greift u.U. eben doch das Besoldungsrecht, sprich der Familienzuschlag bzw. möglicherweise eine günstigere Einkommensteuerklasse.

Steht eine Versetzung/ein Umzug heran, dann können die Umzugs-/Reisekosten bzw. Trennungsgeld geltend gemacht werden.

Allerdings kann man(n)/frau der Ansicht sein, dass dann ja in den entsprechenden Anträgen immer noch Zeit wäre die Lebenspartnerschaft anzuzeigen, aber da denke ich sofort an das berühmte Sätzchen: Der Teufel ist ein Eichhörnchen, will heißen, dass man es einfach manchmal nicht absieht, ob ein Verzicht der Mitteilung nicht letztendlich der schlechtere Weg (z.B. bei der Enkommensteuerklasse) war.

Um die Diskriminierung zu begrenzen, sollte es meiner Ansicht nach reichen, die Besoldungsstelle zu informieren und das muss ja nicht über den Dienstweg geschehen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
Laura
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Beitrag von Laura »

Mich würde mal interessieren was auf der Lohnsteuerkarte steht.
Diese werden ja beim Einwohnermeldeamt erstellt und bei denen ist man ja nicht mehr "ledig" sondern "verpartnert".....hmmm, wenn das auf der Steuerkarte also steht, wird der Dienstherr wohl schon nachfragen.

Laura
A. Quint
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Beitrag von A. Quint »

[quote="Laura"]Mich würde mal interessieren was auf der Lohnsteuerkarte steht.
Diese werden ja beim Einwohnermeldeamt erstellt und bei denen ist man ja nicht mehr "ledig" sondern "verpartnert".....hmmm, wenn das auf der Steuerkarte also steht, wird der Dienstherr wohl schon nachfragen.

Hallo Laura,

auf der LSt-Karte steht ledig, also Steuerklasse 1.

Es ist nicht möglich, bei einer Lebenspartnerschaft 4/4 oder 3/5 zu wählen.

Denn soweit geht die Gleichberechtigung dann doch nicht... sie geht nur soweit, dass man wie ein heterosexuelles Ehepaar gegenseitig unterhaltspflichtig ist und auch sonst alle Pflichten einer Ehe hat.
Aber das man auch Vergünstigungen wie z.B. Ehegatten-Splitting bekommt, nee nee, soweit geht es dann doch nicht...

Viele Grüße

A. Quint
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Das BMI hat in seinem Erlass vom 13. Juli 2004 (D I 3 - 215 080 - 1/1) eingeräumt, dass eine generelle Pflicht, die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber dem Dienstherrn anzuzeigen nach geltender Rechtslage nicht besteht. Eine Pflicht zur Offenlegung könne sich lediglich im Einzelfall ergeben, z. B. aufgrund § 2 Abs. 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.

Nach meiner Kenntnis hat sich hieran bis heute nichts geändert.

Gruß Gerda
lillifee
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Beitrag von lillifee »

Hallo A.Quint,

ich bin gerade über einen kleinen Artikel in der Tageszeitung gestoßen

Zitat: "Die Hinterbliebenen von homosexuellen Beamten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebten, sollen in Brandenburg künftig besser gestellt werden. Nach dem Tod ihres Partners bekommen sie 55 Prozent an Versorgungsbezügen,.....Dadurch sollen eingetragene Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Ehen nicht mehr benachteiligt werden. Hintergrund sind die geplanten Änderungen in besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften....."

Das betrifft ja scheinbar erst einmal nur Brandenburg. Aber der Bund wird sich den Änderungen sicherlich anschließen.
Wäre ja nur ein Schritt in die richtige Richtung!

Ich hoffe, das hilft Dir bei Deiner Entscheidung!
A. Quint
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Beitrag von A. Quint »

Hallo

und vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.

Ich habe meinem Dienstherrn keine Verpartnerung angezeigt, denke, die Zeit dafür ist noch nicht reif.
Bin ich einer ziemlich konservativen Verwaltung und bekomme schon jedes Mal die Krise, wenn ich viele meiner Kollegen/Vorgesetzte über Randgruppen sprechen höre.

Ich habe ein völlig normales und gutes Verhältnis zu meinen Kollegen/Vorgesetzten. Aber ich fürchte, das wird sich mit einem Schlag ändern, sobald die wissen, dass ich homo bin.
So ein Unsinn, dabei bleibe ich der gleiche Mensch, der ich immer schon war.

Gruß, A. Quint
HariboKoeln
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Beitrag von HariboKoeln »

Hallo,

also ich habe nicht das Gefühl, dass sich am Verhalten meiner KollegInnen was geändert hätte, nach dem sie erfahren haben, dass ich schwul bin. Ich war es nur leid, mir immer irgendwelche Geschichten auszudenken... aber das entscheide jede/jeder selbst.
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