Genau. Du kannst es nicht ablehnen dort zu arbeiten ( also wegen der Fahrzeit) aber es ist eine Arbeit im Rahmen der Arbeitszeit.
Bei mir war es z.b lustig wenn ich in Berlin und Hamburg bei Jobservice war und ich erste Klasse fuhr, ich ab und an Vermittler von JS in der zweiten klasse stehen sah. Durch meinen Dienstposten war ich erste Klasse berechtigt und da kann JS auch zuerst nicht ran. Es kam ab und zu vor das ich schon mal darauf hinweisen musste das man" in die Hufe kommen solle) sonst komme ich über die Arbeitszeit
Das Problem mit JS ist ja nicht umbedingt das die einem nur böses wollen, das Problem sehe ich eher das sie selten Ahnung vom Beamtenrecht haben.
Ich hatte neulich eine Diskussion wegen der Beteiligung des Betriebsrats. JS kann mit denen reden was sie wollen, ich rief den Personalrat im BEV an und schon sag alles andere aus
Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung
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Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung
Mein Dienstlicher Wohnort ist sehr groß. Um zum Nachbarort zu gelangen kann man 40 Minuten oder auch 2 Stunden brauchen. Je nachdem wo man am Dienstlichen Wohnort startet. Jobservice nimmt manchmal den Hauptbahnhof und ein anderes mal, wenn man näher am Zielort wohnt diesen als Ausgangspunkt. Ist das irgendwie geregelt?
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Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung
Das kenne ich nicht, aber da hilft dir der Personalrat weiter.
Wenn es um ein Praktikum geht würde ich mit Ruhe Ausrede suchen. Oder Klipp und klar sagen dass du dich nicht bewirbts. Was viele immer vergessen ist ja da s am Ende eine Bewerbung steht. Und worauf du dich bewirbst ist ja deine Sache.
Ich habe so ein Praktikum auch gemacht, hätte fest da bleiben können und habe einfach nein gesagt. Das war es
Wenn es um ein Praktikum geht würde ich mit Ruhe Ausrede suchen. Oder Klipp und klar sagen dass du dich nicht bewirbts. Was viele immer vergessen ist ja da s am Ende eine Bewerbung steht. Und worauf du dich bewirbst ist ja deine Sache.
Ich habe so ein Praktikum auch gemacht, hätte fest da bleiben können und habe einfach nein gesagt. Das war es
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Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung
Oki, bei einer Abordnung durch da BEV ist das was anderes. Das BEV als unsere Behörde kann das tun. Zeitlich begrenzt gegen deinen Willen, unbegrenzt mit deiner Zustimmung.
Ich habe gerade einen Beitrag gelesen in dem steht " du wirst ja zu JS nur abgeordnet und nicht versetzt". Das ist falsch.
Eine Abordnung erfolgt immer schriftlich mit neuem Dienstort usw. Da steht ganz oben dick und fett ABORDNUNG.
Also ich bin nicht zu JS abgeordnet worden. Ich bin überlassen worden damit die mich fit machen für den Arbeitsmarkt.
Das ist ein riesiger rechtlicher Unterschied
Ich habe gerade einen Beitrag gelesen in dem steht " du wirst ja zu JS nur abgeordnet und nicht versetzt". Das ist falsch.
Eine Abordnung erfolgt immer schriftlich mit neuem Dienstort usw. Da steht ganz oben dick und fett ABORDNUNG.
Also ich bin nicht zu JS abgeordnet worden. Ich bin überlassen worden damit die mich fit machen für den Arbeitsmarkt.
Das ist ein riesiger rechtlicher Unterschied
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Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung
"kennt sich jemand mit der Problematik aus?"= Ja. das ist die ganze Problematik. Als ich zum Jobservice kam wurde mir Dienstort Osnabrück aufdiktiert, nachdem Osnabrück 6 Monate später aufgelöst wurde, wurde Hamburg als Dienstort festgelegt.Ich sollte dann täglich von Bremerhaven nach Hamburg zum PEB Projekt pendeln. Ich hatte eine chronisch kranke Frau und zwei Kinder in der Grundschule, man soll eben einfach "sehen wie man da hinkommt", das ist die Fürsorge des Dienstherren, vom BR ganz zu schweigen, ist doch alles Prima wie der Rabenvater Staat sich um seine Beamten sorgt. Inzwischen bin auch selber psychisch krank geworden, wen wunderts, hätte vieles besser laufen können, das wissen wir ja alle.
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Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung
Hallo ploppy,
WER hat für das mit dem Dienstort aufgedrückt. Js oder BEV ? JS kann nicht deinen dienstlichen Wohnort ändern. Lass dir das nicht einreden. Das ist Blödsinn. Der Dienstliche Wohnort kann im Rahmen einer Versetzung sicherlich geändert werden, aber bist du Versetzt ? Hat du da einen festen Dienstposten ? Hat du der Änderung des dienstlichen Wohnorts zugestimmt ? Sicherlich nicht. Also vergiss das von JS ganz schnell. Es ist auch völlig uninteressant wo dein Vermittler ist.
Ich empfehle dir Mal zum Hauptpersonalrat des BEV zu gehen. Du wirst dich wundern es der sagt. Der Betriebsrat hat meistens von der Materie keine Ahnung. Der HPR schon
WER hat für das mit dem Dienstort aufgedrückt. Js oder BEV ? JS kann nicht deinen dienstlichen Wohnort ändern. Lass dir das nicht einreden. Das ist Blödsinn. Der Dienstliche Wohnort kann im Rahmen einer Versetzung sicherlich geändert werden, aber bist du Versetzt ? Hat du da einen festen Dienstposten ? Hat du der Änderung des dienstlichen Wohnorts zugestimmt ? Sicherlich nicht. Also vergiss das von JS ganz schnell. Es ist auch völlig uninteressant wo dein Vermittler ist.
Ich empfehle dir Mal zum Hauptpersonalrat des BEV zu gehen. Du wirst dich wundern es der sagt. Der Betriebsrat hat meistens von der Materie keine Ahnung. Der HPR schon