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Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 18. Feb 2018, 15:45
von Bahnfuzzy
Ich wurde von meinem Disponenten zu einem Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung eingeteilt, das Problem dabei ist das ich einfach 2 Stunden Fahrzeit mit offentlichen Verkehrsmitteln habe.Ist Das zulässig?
Mein Disponent beruft sich darauf das Beamtenrechtlich Dienstort=Arbeitsort ist un da ich zu DB Jobservice Abgeordnet bin jetzt dort mein neuer Dienstort ist.
Zusätzlich bin ich noch 70% Schwerbehindert aufgrund einer psychischen Erkrankung und sollte deswegen eher Heimatnah eingesetzt werden kennt sich jemand mit der Problematik aus?

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 18. Feb 2018, 16:42
von Torquemada
Das ist doch beamtenrechtlich alles Käse. Damit sollen Schwerbehinderte in die Dienstunfähigkeit gedrückt werden. Es gibt legal beamtenrechtlich keine Disponenten, keine Praktika etc. Suche dir einen kompetenten Fachanwalt und fertig.

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 19. Feb 2018, 09:55
von hugoegonbalder
Manchmal Stelle ich mir die Frage ob man uns für Kindergartenkinder hält. Praktikum, Bevormundung.... das sind schon krasse Erniedrigungen die man bei Jobservice über sich ergehen lassen muss. Die meisten haben nur noch wenige Jahre bis zur Pension und müssen sich von ihrem meist halb so alten Vermittler runter putzen lassen.
Praktikum würde ich erst gar nicht antreten. Ist das Thema "Dienstort gleich Wohnort" nicht längst abgeschafft?

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 19. Feb 2018, 21:45
von bahnbiajotta
Ein Praktikum würde ich nie machen.

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 20. Feb 2018, 16:59
von echterBAHNER
Zum Thema: die Fahrzeit von deinem Wohnort ist völlig uninteressant. Es einzig und alleine zählt ist dein Dienstlicher Wohnort.

Änderungen an dem Dienstlichem Wohnort gibt es nur in Rahmen einer Versetzung durch das BEV. BIST DU VON BEV VERSETZT WORDEN ? wahrscheinlich nicht. Also.......

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 20. Feb 2018, 17:06
von Mele
echterBAHNER hat geschrieben: 20. Feb 2018, 16:59 Zum Thema: die Fahrzeit von deinem Wohnort ist völlig uninteressant. Es einzig und alleine zählt ist dein Dienstlicher Wohnort.

Änderungen an dem Dienstlichem Wohnort gibt es nur in Rahmen einer Versetzung durch das BEV. BIST DU VON BEV VERSETZT WORDEN ? wahrscheinlich nicht. Also.......
Auf deutsch ?

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 20. Feb 2018, 22:11
von watschenmann
Als Beamter wirst du nur zu Jobservice abgeordnet und nicht versetzt

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 21. Feb 2018, 07:29
von echterBAHNER
Auf Deutsch da es keine Sau interessiert wo du wohnst. Es zählt alleine der Dienstliche Wohnort.

Und den dienstlichen Wohnort kann Jobservice nicht ändern.

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 21. Feb 2018, 08:50
von Mele
Mich würde auch mal interessieren wie viel Fahrtszeit man einem überhaupt zumuten kann. Ich benötige jetzt 1 Stunde um zu Jobservice zu kommen. Wird die Zeit von dort gerechnet oder von Zuhause. Gibt es überhaupt so etwas wie Zumutbarkeit oder muss man sogar umziehen. Ich habe bereits mehrmals einen Einsatz abgelehnt weil ich pro Strecke zischen 90 und 110 min benötigt hätte.

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 21. Feb 2018, 10:06
von echterBAHNER
Entscheident ist immer der dienstliche Wohnort. Nichts anderes. Ich weiß dass Jobservice das anders sagt, aber die sagen eh viel.

Ich war länger beim BEV abgeordnet, das brachte mich richtig viel an Informationen.

Ich musste z.b öfter nach Hamburg und Berlin zu Jobservice, das ging habt einfach: Beginn der Arbeitszeit an meinem Dienstlichem Wohnort, DIENSTREISE zu jobservice. Alles natürlich im Rahmen der Arbeitszeit.

Praktikum am entfernten Ort? Kein Thema. Arbeitsbegin am Dienstlichem Wohnort, DIENSTREISE dahin usw.

Was meinst du wie! schnell du ruhe hast, bei Dienstreisen nicht die Abrechnungen der Verpflegung vergessen. Fahrkarte ? Klar, Vorkasse durch jobservice sonst fahr ich nirgends hin.

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 21. Feb 2018, 12:24
von Oki
Hallo, ich muss mich da mal einklinken. Das Thema intessiert mich aktuell brennend weil ich im Moment täglich 1 Stunde drauflege.

Ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig verstanden habe. Für mich ist der dienstliche Wohnort, also Dienstbeginn und Ende immer bei Jobservice, also da wo mein Vermittler sitz bzw. wo ich mich melde? Egal ob Praktikum, Abordnung oder ein Projekt? In einem Brief vom BEV stand mal, das mein Dienstort während der Abordnung in xyz ist. Dann gilt das ja wohl nicht?!

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 22. Feb 2018, 11:52
von hugoegonbalder
Hier scheint es Unklarheiten über den Begriff "dienstlicher Wohnsitz" zu geben. Ich bin mir da auch nicht ganz sicher wie es sich bei Einsätzen und Projekten verhält. Für mich wäre der dienstlicher Wohnsitz da wo sich das Vermittlungsbüro befindet, also nicht nur die Stadt sondern die komplette Adresse.
Aber wie funktioniert das bei einer vorübergehenden Beschäftigung die nicht am Vermittlungsbüro ausgeübt wird? Wird die länger benötigte Zeit für Hin,- Rückfahrt mit der Arbeitszeit verrechnet oder ist immer Dienstbeginn- und Ende am Vermittlungsbüro und fährt von dort zur Einsatzstelle?

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 22. Feb 2018, 13:55
von echterBAHNER
Der Dienstliche Wohnort wurde dir mitgeteilt als du deinen Dienstposten übertragen bekommen hast. Ich gehe davon aus dass du das Schreiben von damals noch hast. DIENST POSTEN. Nicht den Brief das du zu Js kommst.

Z.b wurde für ein Dienstposten in Frankfurt gegeben ist dein Dienstlicher Wohnort Frankfurt. Du arbeitest in Hannover ? Dann ist die Fahrt Frankfurt nach Hannover eine Dienstreise.
JS erzählt dass anders. Und ? Das ist Beamtenrecht, was JS sagt interessiert nicht.
Wie du natürlich zu deinem Dienstlichen Wohnort kommst ist dein Problem.

Ich soll z.b ein Praktikum in Bremen machen. Rund 2,5 Stunden Anreise. Kein Thema, im Rahmen meiner Arbeitszeit. Also 2,5 Stunden hin, arbeiten, Pause, 2,5 Stunden zurück. Rate Mal wir oft ich da war. Richtig. Einmal 😁

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 22. Feb 2018, 13:57
von echterBAHNER
Bevor jemand fragt: mit wurde kein neuer Dienstposten übertragen sie logischerweise jedem der bei jobservice ist. Also gilt der alte Dienstliche Wohnort.

Re: Praktikum mit Ziel der Vollbeschäftigung

Verfasst: 22. Feb 2018, 15:42
von Mele
Ok, ich glaube ich habe das verstanden. Ist der Dienstliche Wohnort z.B. Frankfurt, kann man von Jobservice durch die ganze Stadt Frankfurt geschickt und dort eingesetzt werden. Soll man aber in eine Nachbarstadt (Mainz, Wiesbaden, Darmstadt Aschaffenburg, Offenbach.....) wäre das schon eine tägliche Dienstreise?! Wenn es weiter weg geht sowieso.