Kürzung des Urlaubsanspruchs wg. Teilzeit
Verfasst: 5. Feb 2018, 17:27
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe mal wieder eine Frage, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt oder mir zumindest einen Tipp geben könnt!
Also, mein Problem ist folgendes:
Mein Arbeitgeber (Stadtverwaltung in NRW) beabsichtigt meinen Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr (übertragen ins Jahr 2018) zu kürzen, weil ich ab dem 01.02.2018 (!) meine wöchentliche Arbeitszeit auf 4 Tage pro Woche reduziert habe. Das erscheint mir nicht korrekt zu sein! Bin gespannt, ob ich da komplett falsch liege oder Ihr meine Ansicht untermauern könnt!
Doch zunächst ein paar Fakten:
- beschäftigt als Kommunalbeamter m.D. bei einer Kommune in NRW
- Vollbeschäftigung im Jahr 2017 mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen
- ca. 3/4 Jahr dienstunfähig wg. Depression
- Urlaubsübertrag aus 2017 ins Jahr 2018 = 30 Tage
- mein Urlaubsanspruch 2018 wurde aufgrund meiner Teilzeit (4 Tage-Woche) ab dem 01.02.2018 um 20 % von 30 Tage auf 24 Tage gekürzt
- mein AG beabsichtigt nun, auch den übertragenen Urlaubsanspruch aus 2017 von 30 Tage auf 25 Tage zu kürzen
- da ich aber in 2017 vollzeit-beschäftigt war, handelt es sich hierbei m.E. um eine andere Grundlage
- begründet wird die Kürzung des "Alturlaubs" mit dem § 23 FrUrlV NRW
Nach meinem Verständnis dürfte der Alturlaub nicht gekürzt werden, weil der ja auf einer Vollbeschäftigung in 2017 basiert!
Die Kürzung des Neuurlaubs 2018 um 1/5 (insgesamt 6 Tage) ist wohl korrekt so!
Mit dieser Fragestellung wende ich mich nun vertrauensvoll an Euch: Ist es korrekt, dass auch mein Urlaubsanspruch aus 2017 vor dem Hintergrund meiner Teilzeitbeschäftigung ab dem 01.02.18 gekürzt wird?
Würde mich sehr freuen, wenn Ihr da "Licht ins Dunkel" bringen könntet! Bevor ich mich nämlich offiziel beschwere, würde ich schon gerne eine Einschätzung von Euch erfragen wollen!
Für Eure Hilfe meinen besten Dank im Voraus!
ich habe mal wieder eine Frage, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt oder mir zumindest einen Tipp geben könnt!
Also, mein Problem ist folgendes:
Mein Arbeitgeber (Stadtverwaltung in NRW) beabsichtigt meinen Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr (übertragen ins Jahr 2018) zu kürzen, weil ich ab dem 01.02.2018 (!) meine wöchentliche Arbeitszeit auf 4 Tage pro Woche reduziert habe. Das erscheint mir nicht korrekt zu sein! Bin gespannt, ob ich da komplett falsch liege oder Ihr meine Ansicht untermauern könnt!
Doch zunächst ein paar Fakten:
- beschäftigt als Kommunalbeamter m.D. bei einer Kommune in NRW
- Vollbeschäftigung im Jahr 2017 mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen
- ca. 3/4 Jahr dienstunfähig wg. Depression
- Urlaubsübertrag aus 2017 ins Jahr 2018 = 30 Tage
- mein Urlaubsanspruch 2018 wurde aufgrund meiner Teilzeit (4 Tage-Woche) ab dem 01.02.2018 um 20 % von 30 Tage auf 24 Tage gekürzt
- mein AG beabsichtigt nun, auch den übertragenen Urlaubsanspruch aus 2017 von 30 Tage auf 25 Tage zu kürzen
- da ich aber in 2017 vollzeit-beschäftigt war, handelt es sich hierbei m.E. um eine andere Grundlage
- begründet wird die Kürzung des "Alturlaubs" mit dem § 23 FrUrlV NRW
Nach meinem Verständnis dürfte der Alturlaub nicht gekürzt werden, weil der ja auf einer Vollbeschäftigung in 2017 basiert!
Die Kürzung des Neuurlaubs 2018 um 1/5 (insgesamt 6 Tage) ist wohl korrekt so!
Mit dieser Fragestellung wende ich mich nun vertrauensvoll an Euch: Ist es korrekt, dass auch mein Urlaubsanspruch aus 2017 vor dem Hintergrund meiner Teilzeitbeschäftigung ab dem 01.02.18 gekürzt wird?
Würde mich sehr freuen, wenn Ihr da "Licht ins Dunkel" bringen könntet! Bevor ich mich nämlich offiziel beschwere, würde ich schon gerne eine Einschätzung von Euch erfragen wollen!
Für Eure Hilfe meinen besten Dank im Voraus!