bla bla bla (bist nicht du gemeint Muschelchen)Muschelchen hat geschrieben: ↑15.01.2018 10:34
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"Eine Erteilung der Versorgungsauskunft erfolgt:
bei Überschreiten des 55. Lebensjahres (jedoch nur bis 12 Monate vor Eintritt in den Ruhestand) oder
bei schwerer Erkrankung, die eine dauernde Dienstunfähigkeit erwarten lässt (Anfragen der Dienststellen) oder
bei bevorstehender Altersteilzeit.
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Meiner Meinung nach hat ein Bundesbeamter vor Gericht erstritten, das er Auskunft über seine zukünftigen Pensionszahlungen erhalten muß!
Was für mich durchaus nachvollziehbar ist. Denn auch Beamte haben Versorgungslücken.
Und eben, um diese zu füllen, müsste man wissen wie viel Vorsorge man betreiben muß! Wieviel kann man denn ab 55 noch zurücklegen um diese Lücken zu füllen ?
Ich weiß, das einige Bundesländer keine Auskunft erteilen!
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Dies müsste, meiner Meinung nach dringend, auf dem Rechtsweg geklärt werden.
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Da stellt sich dann wieder die Frage, wo sind die Gewerkschaften ? ? ? Wenn man Sie braucht !