Im März 2015 wurde mir durch die Beihilfestelle des Landes NRW eine Implantatversorgung im Unterkiefer genehmigt.
Die Behandlung konnte ich wegen zweier stationärer Krkhs.-Behandlungen bisher noch nicht durchführen.
Wie lange ist diese Genehmigung der Beihilfestelle gültig, gibt es hier eine Verjährung meiner Ansprüche?
Beihilfe Land NRW, Implantatversorgung
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