Versorgungsausgleich

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Elisabeth
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Versorgungsausgleich

Beitrag von Elisabeth »

Bei meiner Scheidung im Jahr 2002 wurde ein Versorgungsausgleich zu meinen Gunsten erstellt.
Da ich im Jahr 2018 gerne in den engagierten Vorruhestand gehen würde, habe ich eine Versorgungsinformation von der BANFT erstellen lassen. Dabei war der Versorgungsaugleich nicht berücksichtigt. Auf meine Rückfrage hin wurde mir mitgeteilt, dass der Versorgungsaugleich beim engagierten Vorruhestand nicht berücksichtigt werden könne, der wird erst mit eine Alter von 66 Jahre + 10 Monate ausbezahlt, also wenn ich regulär in Pension gehen würde. Ist hier ein Ausgleich in irgend einer Weise für die Zeit bis dahin vorgesehen, oder gibt es eine Möglichkeit, dass dieser sofort berücksichtigt wird?
Torquemada
Moderator
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Re: Versorgungsausgleich

Beitrag von Torquemada »

Da wird es wohl kaum eine Mögichkeit geben. Bei dem "engagierten Vorruhestand" handet es sich eben um ein staatlich gedudetes und gefördertes Entsorgungsmodell für Beamte, die man nicht mehr beschäftigen will.
Wenn dir das Geld vom Versorgungsausgleich fehlt, kannst du aus finanziellen Gründen nicht in den Vorruhestand gehen.
Manitu
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Re: Versorgungsausgleich

Beitrag von Manitu »

Bei meiner Scheidung wurde damals zu Gunsten meiner Ex-Frau ein V-Ausgleich errechnet ( ist zum Glück nicht viel ). Aber dieser Betrag wird, sobald ich in den Engagierten Vorruhestand gehen würde, sofort fällig ! Das verstehe wer will.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
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Re: Versorgungsausgleich

Beitrag von Torquemada »

Ja...bei dir wird es fällig im Abzug...Aber sie bekommt es erst, wenn sie in die reguläre Rente/Pension geht.
connigra
Beiträge: 338
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Re: Versorgungsausgleich

Beitrag von connigra »

hei ,
Toqeumada hat Recht!!! Dem ist nichts hinzuzufügen.
Eigentlich eine Schweinerei. Wenn der Ex in Pension geht, bekommt er seine Pension nicht ganz, obwohl die Exfrau noch arbeitet bzw noch nicht das rentenfähige Alter hat und nichts von dem Geld sieht . Dem Staat freut das tierisch.....Typisch Staat....! Und wenn die Exin nicht innerhalb 2 Jahren stirbt, sobald sie die erste Versorgungsrentenzahlung hat, bekommt der arme Mann,der das sauer verdient hat auch nichts zurück und der Staat lacht mal wieder.
Deshalb am besten so machen wie mein Papiermann und ich. Nie scheiden lassen und geduldig warten,wer zuerst den Löffel wirft und sich dann tierisch über die Pension des anderen freuen. Bis dahin muss halt intern die Kohle fair geteilt werden. Scheinbar bekommen das wenige hin....:-)

v.g.
blink182
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Re: Versorgungsausgleich

Beitrag von blink182 »

Selbst in DDU wird der Versorgungsausgleich ja schon abgezogen.

Das aber mal nur am Rande, weil OT.
Gruß
blink182
connigra
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Re: Versorgungsausgleich

Beitrag von connigra »

Es gibt eine Ausnahme:

Sollte man erst in der Vorruhestand gehen und dann scheiden lassen. Gilt meines Wissens: du bekommst die ganze Pension, bis der Ex in die rente geht. Dann wird bei dir erst der Teil des Versorgungsausgleichs abgezogen.
Wirst du vor Eintritt der Pension geschieden - lacht der Staat.....
l.g.
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