Amtsarzt
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Amtsarzt
Hallo,
ich stehe für 09/2018 auf der Reserveliste für Ausbildung im mD am Finanzamt Freising. Muss jetzt diese ganzen Bögen ausfüllen, per Post nach Nürnberg senden, Vorstellungstermin in Freising ausmachen, Unterlagen beglaubigen lassen und natürlich auch zum Amtsarzt. Dazu auch meine Frage: In dem Bogen steht ja, das HIV-Tests nur bei begründetem Verdacht durchzuführen sind. Dies bedeutet doch dann im Umkehrschluss, dass im Normalfall eigentlich keine Blutuuntersuchnung gemacht wird, bzw. ich sie verweigern kann, oder?
ich stehe für 09/2018 auf der Reserveliste für Ausbildung im mD am Finanzamt Freising. Muss jetzt diese ganzen Bögen ausfüllen, per Post nach Nürnberg senden, Vorstellungstermin in Freising ausmachen, Unterlagen beglaubigen lassen und natürlich auch zum Amtsarzt. Dazu auch meine Frage: In dem Bogen steht ja, das HIV-Tests nur bei begründetem Verdacht durchzuführen sind. Dies bedeutet doch dann im Umkehrschluss, dass im Normalfall eigentlich keine Blutuuntersuchnung gemacht wird, bzw. ich sie verweigern kann, oder?
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Re: Amtsarzt
Sieht so aus.
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Re: Amtsarzt
Sogesehen könnten die ja dann aber ohne mein Wissen doch einen HIV-Test machen. Außerdem ist sogesehen ne Blutentnahme ja Körperverletzung....
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Re: Amtsarzt
...es zwingt Dich ja keiner sich für die Laufbahn des mD zu bewerben und eine standardmäßige Blutuntersuchungandreawilfert hat geschrieben: ↑16.10.2017 09:31 Sogesehen könnten die ja dann aber ohne mein Wissen doch einen HIV-Test machen. Außerdem ist sogesehen ne Blutentnahme ja Körperverletzung....
(großes Blutbild ein HIV-Test ist wohl nicht dabei,) auf etwaige Stoffwechselerkrankungen ect. gehören eben dazu.Da musst Du wohl durch
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Amtsarzt
Sogesehen ist jeder invasive ärztliche Eingriff grundsätzlich eine Körperverletzung...du zu man aber im allgemein sein Einveständnis erklärt und deswegen für den "verletzenden" Arzt straffrei bleibt. Bei Verweigerung ist eine richterliche Anordnung zwingend notwendig, beispielsweise bei verweigerter Blutentnahme nach Alkoholfahrt oder Vaterschaftstest. In deinem Fall kann dich niemand dazu zwingen, dibedupp hat die wahrscheinlichen Konsequenzen aber schon geschildert. Für mich hört sich das Posting aber fast schon so an, als ob hier bewusst eine dir bekannte Tatsache verborgen werden soll. Sollte das der Fall sein, kann ich dir nur davon abraten. Sowas kann gewaltig nach hinten losgehen, wenn es später herauskommt. Das kann bis zur rückwirkenden Aberkennung des Beamtenstatus' führen, mitsamt den dazugehörigen finanziellen Regressforderungen, denn du wirst vor Einstellung auch zu solchen Dingen befragt werden, Falschangaben führen zum vorgenannten Ergebnis. In den meisten Bundesländern ist HIV auch kein Verbeamtungshindernis mehr, nur Bayern geht hier wie so oft einen Sonderweg.
Andererseits kann ich mich gar nicht mehr dran erinnern, dass bei mir seinerzeit ein Bluttest durchgeführt wurde...kann mich aber auch täuschen...
Andererseits kann ich mich gar nicht mehr dran erinnern, dass bei mir seinerzeit ein Bluttest durchgeführt wurde...kann mich aber auch täuschen...
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Re: Amtsarzt
Ich hab nix zu verbergen. Allerdings, wenn ich die Werte hier sehe, wird mir eh ganz anders, da bin ich weit davon entfernt, mein Hämoglobin liegt bei 25. Ich bin nur deshalb so misstrauisch, da bereits einmal mit meinem Blut ein HIV-Test gemacht wurde, obwohl es hieß, er würde nichgt ohne mein Wissen und nur mit meiner Zustimmung gemacht. Das war auch eine Staatsstelle, aber im gD.
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Re: Amtsarzt
das könnte dann sicherlich schwer werden mit dem mD...andreawilfert hat geschrieben: ↑16.10.2017 11:59 Aus Deinem anderen Thread:Biete Ausbildungsstelle im FA Freising ab 03.09.2018
Habe GdB 50 und somit ja eigentlich Anspruch auf heimatnahe Ausbildung. Im Falle einer Krankheit bin ich auch auf Hilfe einer Vertrauensperson (meine Eltern) angewiesen.
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Re: Amtsarzt
Glaub nicht, beim Zoll und der Bundeswehr kam ich immer bis zum psychologischen Auswahlgespräch, also an der Gesundheit scheitert es nicht
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Re: Amtsarzt
Das mit dem HIV-Test in Bayern ist doch eine ganz alte Geschichte, die juristisch schon längst vom Tisch ist.
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Re: Amtsarzt
Echt?....... Ok
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Re: Amtsarzt
Juristisch ist nur seit '96 vom Tisch, dass der HIV-Test grundsätzlich vorgeschrieben ist, also dass diesen Beamtenanwärter routinemäßig zu durchlaufen haben. Aber Bayern behält sich im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern einen "verdachtsabhängigen HIV-Test" vor. Das meinte ich mit "Sonderweg" im obigen Post.Torquemada hat geschrieben: ↑16.10.2017 13:51 Das mit dem HIV-Test in Bayern ist doch eine ganz alte Geschichte, die juristisch schon längst vom Tisch ist.
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Re: Amtsarzt
Ahso
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Re: Amtsarzt
Im Endeffekt kannst du dir den Ablauf in Bayern derzeit so vorstellen:
kein Verdachtsmoment --> kein HIV-Test
begründetes Verdachtsmoment --> HIV-Test
HIV-Test negativ --> keine weiteren Auswirkungen
HIV-Test positiv --> Amtsarzt muss Entscheidung über Dienstfähigkeit bzw. Erreichen des regulären Pensionsalters treffen
Nach diversen nationalen sowie europäischen obergerichtlichen Entscheidungen darf analog zum AGG der Befund "HIV-positiv" kein grundsätzliches Verbeamtungshindernis darstellen, vielmehr ist auf die Symptomatik abzustellen. Liegen die Werte nahe der Nachweisgrenze, steht einer Einstellung nichts entgegen. Das andere Extrem, also wenn bereits eine AIDS-Erkrankung mit dem Status C1-3 vorliegt, darf nicht eingestellt werden, da hier mit erhebliche Ausfallzeiten und Nichterreichen des regulären Pensionsalters gerechnet werden muss. Dazwischen liegt eine Unzahl von Differentierungen und Abstufungen, die durch den Amtsarzt bewertet werden müssen. Die bayerischen Amtsärzte sind hier eben besonders "vorsichtig", was eine positive Prognose betrifft. Inwieweit dies dienstrechlich oder politisch gewollt ist, maße ich mir selbstverständlich kein Urteil an...
kein Verdachtsmoment --> kein HIV-Test
begründetes Verdachtsmoment --> HIV-Test
HIV-Test negativ --> keine weiteren Auswirkungen
HIV-Test positiv --> Amtsarzt muss Entscheidung über Dienstfähigkeit bzw. Erreichen des regulären Pensionsalters treffen
Nach diversen nationalen sowie europäischen obergerichtlichen Entscheidungen darf analog zum AGG der Befund "HIV-positiv" kein grundsätzliches Verbeamtungshindernis darstellen, vielmehr ist auf die Symptomatik abzustellen. Liegen die Werte nahe der Nachweisgrenze, steht einer Einstellung nichts entgegen. Das andere Extrem, also wenn bereits eine AIDS-Erkrankung mit dem Status C1-3 vorliegt, darf nicht eingestellt werden, da hier mit erhebliche Ausfallzeiten und Nichterreichen des regulären Pensionsalters gerechnet werden muss. Dazwischen liegt eine Unzahl von Differentierungen und Abstufungen, die durch den Amtsarzt bewertet werden müssen. Die bayerischen Amtsärzte sind hier eben besonders "vorsichtig", was eine positive Prognose betrifft. Inwieweit dies dienstrechlich oder politisch gewollt ist, maße ich mir selbstverständlich kein Urteil an...
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Re: Amtsarzt
Danke ☺