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Probleme beim Wechsel Land zum Bund

Verfasst: 29. Aug 2008, 22:14
von Janos
Ich arbeite in der Landesverwaltung und habe mich auf eine öffentliche Ausschreibung des Bundes beworben.
Kurz gefasst habe ich eine Zusage für die Stelle vom Bund vorliegen.
Nun folgte die Anforderung zur Abordnung und das Land verweigert genau dies.
Inzwischen ist es soweit das das Land auch keiner Versetzung mehr zustimmt.

Hat jemand schon mal ähnliches Erlebt und kann mir Tips für das weitere Verfahren geben?

Selbe Probleme bei Bewerbung beim Bund

Verfasst: 18. Nov 2008, 21:10
von thokator
:evil: Habe die selben Probleme wie Du. Beworben beim Bund und selbst als Beamter beim Land beschäftigt. Der Abordnungsantrag wurde vom Minsiterium abgelehnt. Auch einem etwaigen Versetzungsantrag wird wohl nicht zugestimmt.

Hast Du bereits neue Erkenntnisse hinsichtlich eines möglichen Rechtsanspruchs auf Abordnung/Versetzung? Hast Du andere Möglichkeiten ggfs. mit dem Bund für eine Einstellung gefunden?

Wäre für eine kurzfristige Antwort sehr dankbar!!!!!!!

Verfasst: 21. Nov 2008, 05:33
von Sabine
Beitrag gelöscht

Verfasst: 4. Dez 2008, 09:00
von AL1978
Bei mir steht evtl. Wechsel Kommune-Bund an. Abordnungen wird wohl von meinem Dienstherrn nicht zugestimmt werden. Ich bräuchte daher auch Infos. PN folgt.

Verfasst: 31. Dez 2008, 11:08
von Nele76
Hallo zusammen,
habe jetzt das gleiche Problem, obwohl ich gehofft hatte meine Behörde wäre so gnädig mir den Weg zu bereiten.
Habt ihr Tipps und Tricks, warum eine Abordnung auch für die abgegebende Behörde interessant oder gar zwingend sein könnte? Bund-Länder-Interesse?
Kann sich der Bund überhaupt direkt an die untere Landesbehörde wenden oder muss sie über das Ministerium gehen???
Danke für Eure Infos!
Gruß Nele

Verfasst: 10. Mär 2009, 12:02
von AL1978
*schubs* Gibt es hier neue Erkenntnisse?
Bei mir hat sich leider nichts getan. :(

Verfasst: 17. Mär 2009, 19:03
von Chriswie1984
Wenn der neue Dienstherr einen einstellen möchte und man selbst wechseln will, kann man doch einfach eine neue Ernennungsurkunde annehmen und informiert danach den alten Dienstherrn. Dadurch wurde ein neues Beamtenverhältnis begründet und das alte ist automatisch beendet.


§ 23 Abs. 2 BeamtStG

(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird.

Verfasst: 28. Mär 2009, 09:24
von Dale
Wie gesagt, wenn der Bund einem gleich eine Ernennungsurkunde aushändigt, ist man aus dem bisherigen Beamtenverhältnis raus. Sog. "Urkundenraub"

Verfasst: 30. Mär 2009, 13:46
von AL1978
So schlau sind wir auch. 8)

Das Problem ist nur, der Bund gibt dir nicht mehr direkt die Urkunde in die Hand, sondern will einen erst mal 6 Monate im Wege der Abordnung testen. :roll:

Verfasst: 25. Mai 2009, 21:45
von Sabine
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich einige Länder weigern an den Bund abzuordnen oder zu versetzen...
Dann müßte der Bund die Pensionsansprüche abkaufen und das wird dann eine teure Sache...
Zumindest ist das wohl die Sachlage in der Finanzverwaltung.

Verfasst: 4. Aug 2009, 16:22
von Schorsch
In welchen Ländern ist das denn der Fall?
Ich stehe zZ vor dem gleichen Problem.

Verfasst: 10. Aug 2009, 10:10
von Sabine
Ganz sicher in Hessen und Bayern.
Soviel ich weiß ziehen aber andere Länder inzwischen nach...

Verfasst: 18. Sep 2009, 08:37
von AL1978
Bei mir ist es jetzt akut. Habe eine Zusage von einem Bundesamt bekommen. Meine derzeitige Kommune und der Bund verhandeln grade. Drückt mir die Daumen, dass alles reibungslos klappt.

Verfasst: 30. Sep 2009, 13:46
von Sabine
Beitrag gelöscht

Verfasst: 1. Okt 2009, 08:22
von Klaus
Im Augenblick ist ein Staatsvertrag in der Pipeline, der die Aufteilung der "Versorgungslasten" regeln soll.

Danch muss der abgebende Dienstherr dem aufnehmenden eine "Ablösesumme" zahlen. Also umgekehrt wie im Fußball. Der abgebende Dienstherr hat aber ein Abgabeverweigerungsrecht. Dann bliebe nur die Raubernennung. Das wird sich aber jede Behörde dreimal überlegen, denn gerade bei lebensälteren Bewerbern kostet das. Denn dann muss die Ernennungsbehörde die gesamte Altersversorgung allein tragen.

Tolle Idee, diese Föderalismusreform. 17 unterschiedliche Versorgungsrechte müssen ja im Chaos enden. Es muss aber erstmal alles an die Wand gefahren werden, bis das wieder rückgängig gemacht wird. Und das wird bestimmt zwanzig Jahre dauern.

Die Mobilität von Beamten kann man jedenfalls dann vergessen. Das Grundrecht der freien Berufswahl wird für Beamte unzumutbar beschränkt.