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Ba-Wü: Unterhälftige Beschäftigung - Anrechnung auf Pension?

Verfasst: 22. Aug 2017, 16:05
von Slivomir
Hallo,

ich habe eine Frage, da meine Frau nach der Elternzeit (in der sie Teilzeit gearbeitet hat) nun wieder "richtig" in das Arbeitsleben einsteigt:

Weiß jemand, ob bei unterhälftiger Beschäftigung (geplant sind 30%) in Baden-Württemberg diese Beschäftigung auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet wird, wenn sie außerhalb der Elternzeit stattfindet? Ich finde in Gesetzestexten nur Beisppiele mit 50% Beschäftiugung oder mehr.

Vielen Dank im Voraus.
Slivomir

Re: Ba-Wü: Unterhälftige Beschäftigung - Anrechnung auf Pension?

Verfasst: 22. Aug 2017, 18:24
von Gertrud1927
Hallo. So steht es im Gesetz.
Im LBeamtVGBW §21 Abs.1 vorletzter Satz steht nichts von 50%.
Im BW LGB §69 Abs. 1 und 2 sind die Voraussetzungen für unterhälftige Beschäftigung.