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Klausuren im GD

Verfasst: 20. Aug 2017, 19:37
von Neuling1991
Hallo zusammen,

Bin w, und bin zur Zeit im Vorbereitungsdienst für den MD bei der Stadt Köln in der Verwaltung. Nun möchte ich nächstes ja aber den GD absolvieren und starten. Nun meine Frage: Stimmt es, dass nach dem durchfallen einer Klausur der GD zu Ende ist? Wie sieht es mit Wiederholungen aus? Falle ich durch weil ich eine Klausur nicht bestehe?
Bitte nur direkte Antworten und keinen stuss. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
PS: Suche ergab keine Ergebnisse für meine Frage!

Danke im Voraus!

Re: Klausuren im GD

Verfasst: 22. Aug 2017, 11:45
von Blizz
Hallo,

Sofern du den GD in NRW machst, hast du 2 mal die Möglichkeit, Klausuren zweimal zu wiederholen. Sonst immer nur eine Wiederholung pro Klausur möglich. Bei Nichtbestehen ist der Vorbereitungsdienst vorbei und du fliegst raus.
Das ganze steht in der StudO Bachelor Teil A und E der FhÖV, hier mal zum nachlesen.

https://www.fhoev.nrw.de/uploads/media/ ... 016_02.pdf

https://www.fhoev.nrw.de/uploads/media/ ... .2016_.pdf
§ 13 Bestehen und Wiederholen von Studienleistungen10

(2) Studienleistungen in Modulen oder Teilmodulen, die schlechter als ausreichend (4,0) oder mit „nicht bestanden“ bewertet wurden, sind nicht bestanden und können einmal wiederholt werden, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
§ 5 Zu Teil A § 13 Abs. 2: Bestehen und Wiederholen von Modulprüfungen und
anderen Studienleistungen

Für bis zu zwei Modulprüfungen während des Studiums kann eine nach dem
Modulverteilungsplan im 2. oder 3. Studienjahr zu erbringende
Prüfungsleistung nach § 12 Abs. 1 Buchstabe a (Klausur) oder b
Stand: 08.12.2015
(Fachgespräch), die auch in der Wiederholungsprüfung schlechter als
„ausreichend“ (4,0) bewertet wurde, ein zweites Mal wiederholt werden.
npp 8-)

Re: Klausuren im GD

Verfasst: 24. Aug 2017, 21:16
von Neuling1991
Ich Danke dir vielmals!