Beihilfe für Kinder/Familienzuschlag Kind
Verfasst: 25. Jul 2017, 11:36
Rentierhund hatte ein ähnliches Thema, dennoch nicht das gleiche:
Durch meine Pensionierung im Frühjahr hat mein geschiedener Mann (Vater unseres gemeinsamen Kindes) unser Kind bei sich privat krankenversichert. Bisher hatte ich unser Kind bei mir mit versichert. Die private Krankenversicherung hat das ohne Umschweife geändert.
Nun hat er, bei Einreichen der Arztrechnungen die das Kind betreffen, von der Beihilfe erfahren, dass er dazu nicht Beihilfe berechtigt ist, da ICH das Kind auf meiner Gehalts-nunmehr Pensionsbescheinigung führe mit "Familienzuschlag Kind".
Sprich: Er bekommt keine Beihilfe für das Kind und ich müsste die Rechnungen bei der Beihilfe einreichen (was ja kein Problem darstellt). Und er reicht sie bei der priv. Krankenversicherung ein.
Da unser Kind eh zum Herbst sein Studium beendet hat und 25 wird, würde ich es als unnötig empfinden, jetzt alles auf ihn" um zu switchen".
Meine eigentliche Frage: Hat die Beihilfebrechtigung für das Kind tatsächlich mit der "Steuerkarte/Familienzuschlag Kind" zu tun?
Und wofür bekommt man eigentlich den "Familienzuschlag Kind". Beinhaltet es sozusagen sowas wie Beihilfeberechtigung?
Danke für eure Infos im Voraus.
Durch meine Pensionierung im Frühjahr hat mein geschiedener Mann (Vater unseres gemeinsamen Kindes) unser Kind bei sich privat krankenversichert. Bisher hatte ich unser Kind bei mir mit versichert. Die private Krankenversicherung hat das ohne Umschweife geändert.
Nun hat er, bei Einreichen der Arztrechnungen die das Kind betreffen, von der Beihilfe erfahren, dass er dazu nicht Beihilfe berechtigt ist, da ICH das Kind auf meiner Gehalts-nunmehr Pensionsbescheinigung führe mit "Familienzuschlag Kind".
Sprich: Er bekommt keine Beihilfe für das Kind und ich müsste die Rechnungen bei der Beihilfe einreichen (was ja kein Problem darstellt). Und er reicht sie bei der priv. Krankenversicherung ein.
Da unser Kind eh zum Herbst sein Studium beendet hat und 25 wird, würde ich es als unnötig empfinden, jetzt alles auf ihn" um zu switchen".
Meine eigentliche Frage: Hat die Beihilfebrechtigung für das Kind tatsächlich mit der "Steuerkarte/Familienzuschlag Kind" zu tun?
Und wofür bekommt man eigentlich den "Familienzuschlag Kind". Beinhaltet es sozusagen sowas wie Beihilfeberechtigung?
Danke für eure Infos im Voraus.