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Beihilfe für Kinder/Familienzuschlag Kind

Verfasst: 25. Jul 2017, 11:36
von NRW'lerin
Rentierhund hatte ein ähnliches Thema, dennoch nicht das gleiche:
Durch meine Pensionierung im Frühjahr hat mein geschiedener Mann (Vater unseres gemeinsamen Kindes) unser Kind bei sich privat krankenversichert. Bisher hatte ich unser Kind bei mir mit versichert. Die private Krankenversicherung hat das ohne Umschweife geändert.
Nun hat er, bei Einreichen der Arztrechnungen die das Kind betreffen, von der Beihilfe erfahren, dass er dazu nicht Beihilfe berechtigt ist, da ICH das Kind auf meiner Gehalts-nunmehr Pensionsbescheinigung führe mit "Familienzuschlag Kind".
Sprich: Er bekommt keine Beihilfe für das Kind und ich müsste die Rechnungen bei der Beihilfe einreichen (was ja kein Problem darstellt). Und er reicht sie bei der priv. Krankenversicherung ein.
Da unser Kind eh zum Herbst sein Studium beendet hat und 25 wird, würde ich es als unnötig empfinden, jetzt alles auf ihn" um zu switchen".
Meine eigentliche Frage: Hat die Beihilfebrechtigung für das Kind tatsächlich mit der "Steuerkarte/Familienzuschlag Kind" zu tun?
Und wofür bekommt man eigentlich den "Familienzuschlag Kind". Beinhaltet es sozusagen sowas wie Beihilfeberechtigung?

Danke für eure Infos im Voraus.

Re: Beihilfe für Kinder/Familienzuschlag Kind

Verfasst: 28. Jul 2017, 09:08
von Tom321
Ich kenne die Regelung auch so (Beihilfe Bund), da heißt es: Ein Kind das bei mehreren beihilfeberechtigten Personen berücksichtigungsfähig ist, wird bei der beihilfeberechtigten Person berücksichtigt, die den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags für das Kind erhält.
Der Familienzuschlag ist an das Kindergeld gekoppelt, so dass jedes Kind einer beihilfeberechtigten Person fest zugeordnet wird. Diese feste Zuordnung überträgt sich damit auch automatisch auf die Beihilfe.

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl ... onFile&v=3

Re: Beihilfe für Kinder/Familienzuschlag Kind

Verfasst: 29. Jul 2017, 18:04
von NRW'lerin
Danke Tom.
Es hat sich eine weitere Frage ergeben (die ich natürlich selbst bei der BH klären könnte, aber in meinem Bundesland ist es eine Katastrophe, diese telefonisch zu erreichen....dreimal die Woche 2-3 Stunden "erreichbar" und dann bis zu 1 Stunde in der Warteschleife)
Bleibt es hins. Erstattung der Arztrechnungen Kind bei 80:20 (private KV/Beihilfe)? Eine Bekannte sagte mir gestern, dass unter den o.g. Umständen (Kind über Vater versichert, Beihilfe über Mutter) die BH nur noch 50% erstattet anstatt 80%. Man praktisch auf 20% "sitzen bleibt".
Hat da jemand Erfahrung?

Re: Beihilfe für Kinder/Familienzuschlag Kind

Verfasst: 29. Jul 2017, 20:33
von Gertrud1927
Hallo. Wenn Du für Dein Kind Familienzuschlag bekommst ist es bei Dir ein berücksichtigungsfähiger Angehöriger für die Beihilfe. Ich glaub als Kind in NRW immer 80%.
Dein Kind braucht eine PKV Beihilfeversicherung für den Beihilfesatz 80%. Wo die PKV abgeschlossen ist ist egal es muß nur eine vorhanden sein. Schau mal Seite 7 ganz oben.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... ternet.pdf