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Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst

Verfasst: 18. Jul 2017, 16:13
von CalleJo
Moin
Ich bin Brandmeisteranwärter bei der Bundeswehrfeuerwehr. Auf verschiedenen Wachen der BwF war zu hören das man die volle Pension bekommen würde, wenn man 22 Einsatzdienstjahre voll macht und Einsatzdiensttauglich bei Pensionseintritt ist.Jedoch ist darüber nichts zu finden in den Gesetzesbüchern. Hat hier evtl. jemand Erfahrung gemacht oder ähnliches gehört? Danke

Re: Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst

Verfasst: 18. Jul 2017, 17:20
von Andrea55
Hallo,
lies mal den § 51 des Bundesbeamtengesetz, Absatz 3

Re: Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst

Verfasst: 18. Jul 2017, 18:13
von CalleJo
Nun ist mir nicht ganz klar, was dies bezüglich der Pensionshöhe aussagt. Vielleicht wurde sich auch vertan und es wurden nur die 22Jahre Einsatzdienstzeit gemeint. Das erklärt auch die Altershöchstgrenze bei Eintritt von 40 Jahren.

Re: Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst

Verfasst: 19. Jul 2017, 20:43
von Zollkodex-Ritter
Beamter oder Soldat?

Regelaltersgrenze ist 62, auch wenn man 22 Jahre im Feuerwehrdienst beschäftigt war. Wenn man vor Erreichen der Altersgrenze geht, wird ein Versorgungsabschlag nach § 14 (3) BeamtVG abgezogen.

Nach §49 (10) BeamtVG hast du einen Anspruch auf eine Versorgungsauskunft.

Ich glaub es ist einfacher, wenn du bei der entsprechende Behörde anrufst. Zuständig ist die Generalzolldirektion, entweder das Service-Center Düsseldorf (wenn du vom BVA Düsseldorf, Hannover oder Kiel besoldet wirst) oder das Service-Center Stuttgart (BVA München, Straußberg Wiesbaden oder Stuttgart) Kontaktdaten: http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgu ... _node.html

Re: Pensionsanspruch im Feuerwehrdienst

Verfasst: 21. Jul 2017, 16:43
von CalleJo
Als Beamter. Brandschutzsoldaten bleiben ja im militärischen Rang. Werd nächste Woche mal in Düsseldorf anrufen und versuchen ne aussagekräftige Auskunft zu bekommen.