Beförderung nach A7 NDS
Verfasst: 29. Jun 2017, 22:46
Hallo folgender Fall:
-Verbeamtung auf Probe am 01.08.2014 als Sekretär in A6
-Verbeamtung auf Lebenszeit am 01.08.2017
- zum 01.12.2017 Dienstherrenwechsel. Dieser möchte Einstellung als Obersekretär nach A7
Ist dies gemäß §12 Abs 1 Nr.1 NLVO möglich?
Wird damit §20 Abs 3 NBG ausgehebelt weil die Einstellung bei einem anderen Dienstherren erfolgt?
-Verbeamtung auf Probe am 01.08.2014 als Sekretär in A6
-Verbeamtung auf Lebenszeit am 01.08.2017
- zum 01.12.2017 Dienstherrenwechsel. Dieser möchte Einstellung als Obersekretär nach A7
Ist dies gemäß §12 Abs 1 Nr.1 NLVO möglich?
Wird damit §20 Abs 3 NBG ausgehebelt weil die Einstellung bei einem anderen Dienstherren erfolgt?