Tyto hat geschrieben: ↑16. Jun 2017, 21:55
spielt da die Gesundheit nochmal eine Rolle?
Kann es durchaus. Der Regelfall ist es natürlich nicht, aber es besteht immer die Möglichkeit, dass während er BaP-Zeit ein Ereignis passiert, welches eine erneute Untersuchung rechtfertigt, ich spreche hier aus persönlicher Erfahrung.
Für bayerische Landesbeamte ist eine amtsärztliche Untersuchung für die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht üblich, es sei denn, die Einstellung erfolgte unter Auflagen (z.B. 20 kg abnehmen vor BaL). Ich wurde seinerzeit eingestellt ohne Auflagen und nach absolvieren des Vorbereitungsdienstes ohne weiteres BaP. Innerhalb meiner Probezeit hatte ich einen schweren Motorradunfall mit 6monatiger Ausfallzeit im Krankenstand. (keine amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit, lediglich Krankschreibung über Hausarzt). Danach über eine 6wöchige Wiedereingliederungmaßnahme wieder in den Dienst zurückgekehrt, Fall für mich erledigt. Ein Jahr später sollte dann die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen, da wurde dann durch die personalführende Stelle eine außerordentliche Begutachtung angeordnet, Begründung war hierfür, dass sich durch den mittlerweile eineinhalb Jahre zurückliegenden Unfall eine Änderung der Tauglichkeit ergeben haben könnte. Das ist nunmehr schon viele Jahre her, in der heutigen Zeit werden deutlich höhere Anforderungen von den Dienstherren gestellt, da reichen schon geringfügigere Verdachtsmomente, um eine erneute Überprüfung vor der unumkehrbaren Verbeamtung zu veranlassen.
Zur Frage des TE: eine "Versetzung" von Bundesland zu Bundesland ist unmöglich. Im Wesentlichen hast du drei Möglichkeiten. Entweder du findest einen Tauschpartner und beide Dienstherren sind damit einverstanden. Oder du bittest deinen jetzigen Dienstherren um Entlassung und den neuen gewünschten Dienstherrn um Einstellung. Hierbei müssen die beiden Dienstherren im Hintergrund einiges aushandeln, Übernahme Ausbildungskosten, Pensionsansprüche etc. Die dritte Möglichkeit ist die eher unübliche "Raubernennung". Hierbei stellt dich dein neuer Dienstherr einfach ein, auch ohne Einverständnis des vormaligen. Er muss dann aber auch alle Pensionsansprüche usw. alleine übernehmen und setzt sich auch der Gefahr aus, dass der alte Dienstherr Entschädigungsforderungen stellt. Mit neuer Ernennung im neuen Dienstverhältnis erlischt das alte von Rechts wegen, ohne dass du um Entlassung bitten müsstest. Raubernennungen haftet immer ein Flair von schlechtem Stil an und werden deswegen meines Erachtens nach kaum durchgeführt.