Wechsel Justiz / Kommunalverwaltung Stadt
Verfasst: 23. Mai 2017, 13:40
Hallo Leute,
ich hätte zum Thema Wechsel Justiz Bayern/ Kommunalverwaltung Stadt gerne Meinungen eingeholt.
Ich bin mir nicht sicher Welches Resort grundsätzlich die Bessere Wahl ist.
Ich habe schon oft gehört, dass man in Kommunen schneller vorwärts kommt,
schneller befördert werden kann da hier nicht der lange Dienstweg eingehalten werden muss.
Stimmt das ?
Die von mir angestrebte Stelle ist jedoch nur von A6 bis A8 ausgeschrieben, bedeutet dass, dass man
grundsätzlich nicht weiter als A8 kommen kann oder kann man sich danach noch auf eine Stelle bewerben die
evtl. besser eingruppiert ist? Bei der Justiz laufen die Beförderungen ja nebenbei meisten so durch, dazu muss ich
mich nicht erst auf eine andere Tätigkeit in der Geschäftsstelle bewerben und hier geht es bis A9 mit Zulage.
Ich bin beschäftigt im mittleren Dienst, 2te QE und habe mich beworben auf eine Stelle in der Kommunalverwaltung, ebenfalls Beamte 2te QE.
Ist es richtig, dass die Stadt an die Justiz Ablöse zahlen muss für die Ausbildung die ich durchlaufen habe?
Und dann noch die Frage, ist es möglich eine Höhergruppierung vom neuen Dienstherren im Falle einer Versetzung zu verlangen?
Also kann ich sagen ich bin jetzt A6 und hätte aber gerne für diese Stelle in der Stadt Besoldung nach A7 als Einstiegsgehalt?
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar, LG
ich hätte zum Thema Wechsel Justiz Bayern/ Kommunalverwaltung Stadt gerne Meinungen eingeholt.
Ich bin mir nicht sicher Welches Resort grundsätzlich die Bessere Wahl ist.
Ich habe schon oft gehört, dass man in Kommunen schneller vorwärts kommt,
schneller befördert werden kann da hier nicht der lange Dienstweg eingehalten werden muss.
Stimmt das ?
Die von mir angestrebte Stelle ist jedoch nur von A6 bis A8 ausgeschrieben, bedeutet dass, dass man
grundsätzlich nicht weiter als A8 kommen kann oder kann man sich danach noch auf eine Stelle bewerben die
evtl. besser eingruppiert ist? Bei der Justiz laufen die Beförderungen ja nebenbei meisten so durch, dazu muss ich
mich nicht erst auf eine andere Tätigkeit in der Geschäftsstelle bewerben und hier geht es bis A9 mit Zulage.
Ich bin beschäftigt im mittleren Dienst, 2te QE und habe mich beworben auf eine Stelle in der Kommunalverwaltung, ebenfalls Beamte 2te QE.
Ist es richtig, dass die Stadt an die Justiz Ablöse zahlen muss für die Ausbildung die ich durchlaufen habe?
Und dann noch die Frage, ist es möglich eine Höhergruppierung vom neuen Dienstherren im Falle einer Versetzung zu verlangen?
Also kann ich sagen ich bin jetzt A6 und hätte aber gerne für diese Stelle in der Stadt Besoldung nach A7 als Einstiegsgehalt?
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar, LG