Eingruppierung Erfahrungsstufen Niedersachsen
Verfasst: 14. Mai 2017, 12:22
Hallo,
ich bin seit 01.08.2016 als Inspektoranwärter A9 für das Land Ni eingestellt. Nun steht für mich die Eingruppierung in die besagten Erfahrungsstufen an. Vor meiner Zeit im öffentlichen Dienst, war ich Angestellter im Vertrieb und hatte diverse Aufgaben im IT Bereich meines damaligen AG. Mir stellt sich nun die Frage, ob und in welchem Umfang diese Zeiten auf die Erfahrungsstufen anzurechnen sind. Oder wird in meinem Fall nur eine Vergleichsrechnung zu den Alterstufen vorgenommen, da ich ja vor dem 31.12.16 eingestellt wurde Außerdem wäre es interessant, ob ich beim Wechsel in BaP und BaL die festgestellte Stufe behalte.
Vielen Dank für Eure Antworten.
ich bin seit 01.08.2016 als Inspektoranwärter A9 für das Land Ni eingestellt. Nun steht für mich die Eingruppierung in die besagten Erfahrungsstufen an. Vor meiner Zeit im öffentlichen Dienst, war ich Angestellter im Vertrieb und hatte diverse Aufgaben im IT Bereich meines damaligen AG. Mir stellt sich nun die Frage, ob und in welchem Umfang diese Zeiten auf die Erfahrungsstufen anzurechnen sind. Oder wird in meinem Fall nur eine Vergleichsrechnung zu den Alterstufen vorgenommen, da ich ja vor dem 31.12.16 eingestellt wurde Außerdem wäre es interessant, ob ich beim Wechsel in BaP und BaL die festgestellte Stufe behalte.
Vielen Dank für Eure Antworten.