Liebes Forum,
ich sitze gerade etwas ratlos vor einer Bezügemitteilung, die ich (aus gegebenem Anlass ) gern überprüfen würde. Habt Ihr Erfahrung, ob es Online-Rechner/Tabellen oder sonstige Hilfsmittel gibt, die einigermaßen zuverlässige Daten liefern (bitte ggf. per PN antworten wegen der Regeln des Forums)?
Freundliche Grüße
a.
Nachvollziehen der Bezügemitteilung
Moderator: Moderatoren
Re: Nachvollziehen der Bezügemitteilung
Lohn- und Einkommensteuerberechnung
http://www.parmentier.de/steuer/index.p ... echnerjava
Alle Tabellen
http://oeffentlicher-dienst.info
Einfacher ist es vielleicht wenn du schreibst was du nicht verstehst
http://www.parmentier.de/steuer/index.p ... echnerjava
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Einfacher ist es vielleicht wenn du schreibst was du nicht verstehst
Re: Nachvollziehen der Bezügemitteilung
Ganz lieben Dank!
Ich werde es mal mit diesen Quellen versuchen - vielleicht komme ich auf dem Wege dahinter, wo mein Denkfehler liegt.
Edit:
Also...
Der Gehaltsrechner (2. Link) weist (bei Auswahl von "PostNachfolgeUnternehmen" und "Regelung ab 01.02.2017")
als Grundgehalt einen Betrag aus, der um mehr als 30€ höher ist als der in der Bezügemitteilung genannte.
Außerdem scheint mir beim Familienzuschlag ein Kind vergessen worden zu sein (oder ich hab die Berücksichtigungsfähigkeit falsch eingeschätzt ).
Dann ist mir noch aufgefallen, dass ich laut einem Schrieb irgendwann mal der Erfahrungsstufe "XY" zugeordnet worden bin. Die Bezügemitteilung nennt jedoch nicht diese Erfahrungsstufe, sondern stattdessen eine Stufe drunter, also" XY - 1". Dafür wird dahinter ein + Zeichen angedruckt. Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Über Erfahrungsstufen mit Plus hab ich nichts gefunden, und eine Erklärung ist auf dem Zettel nicht drauf.
Freundlich-verwirrte Grüße und herzlichen Dank für Eure Hilfe
a.
Ich werde es mal mit diesen Quellen versuchen - vielleicht komme ich auf dem Wege dahinter, wo mein Denkfehler liegt.
Edit:
Also...
Der Gehaltsrechner (2. Link) weist (bei Auswahl von "PostNachfolgeUnternehmen" und "Regelung ab 01.02.2017")
als Grundgehalt einen Betrag aus, der um mehr als 30€ höher ist als der in der Bezügemitteilung genannte.
Außerdem scheint mir beim Familienzuschlag ein Kind vergessen worden zu sein (oder ich hab die Berücksichtigungsfähigkeit falsch eingeschätzt ).
Dann ist mir noch aufgefallen, dass ich laut einem Schrieb irgendwann mal der Erfahrungsstufe "XY" zugeordnet worden bin. Die Bezügemitteilung nennt jedoch nicht diese Erfahrungsstufe, sondern stattdessen eine Stufe drunter, also" XY - 1". Dafür wird dahinter ein + Zeichen angedruckt. Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Über Erfahrungsstufen mit Plus hab ich nichts gefunden, und eine Erklärung ist auf dem Zettel nicht drauf.
Freundlich-verwirrte Grüße und herzlichen Dank für Eure Hilfe
a.
Re: Nachvollziehen der Bezügemitteilung
Warum rufst du nicht einfach den Personalservice an oder schickst ihnen eine Mail und läßt dir die Ungereimtheiten erklären.
Re: Nachvollziehen der Bezügemitteilung
Da kannst du den Überleitungsrechner ausprobieren:a.no-nym hat geschrieben: ↑27. Apr 2017, 16:10 Dann ist mir noch aufgefallen, dass ich laut einem Schrieb irgendwann mal der Erfahrungsstufe "XY" zugeordnet worden bin. Die Bezügemitteilung nennt jedoch nicht diese Erfahrungsstufe, sondern stattdessen eine Stufe drunter, also" XY - 1". Dafür wird dahinter ein + Zeichen angedruckt. Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Über Erfahrungsstufen mit Plus hab ich nichts gefunden, und eine Erklärung ist auf dem Zettel nicht drauf.
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte ... chner.html
Bei mir stimmt der. Gehs't halt deine Besoldungmitteilungen so lange im Papier nach hinten durch, bis du Klarheit hast.