Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition
Verfasst: 15. Apr 2017, 08:56
Hallo zusammen,
ich bin seit ca. zehn Jahren auf Positionen des höheren Dienstes bei meinem öffentlichen Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, eingesetzt. Die letzten fünf Jahre waren das Tätigkeiten auf der Ebene A 15. Bei der BA sind das Angestellten Tätigkeiten, für die man einen AT-Vertrag abschließt. Zuvor war ich fünf Jahre auf der Ebene A 14 eingesetzt, auch als Angestellter, im Tarifvertrag der BA als TE I Position gekennzeichnet.
Von der Laufbahn her bin ich Beamter des gehobenen Dienstes. Die Laufbahn von A9 bis A 13 hatte ich bis 1999 bereits komplett durchlaufen. In 2002 wurde ich zum ersten Mal für das Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst vorgeschlagen. In diesem Jahr klappte es noch nicht mit der Zulassung zum Aufstiegsverfahren und danach wurde das Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst bei der BA unter Florian Gerster genauso abgeschafft wie das Fachhochschulstudium in Mannheim, das ich von 1984-1987 absolviert habe.
Die BA bietet nun grundsätzlich Angestelltenpositionen an. Hier existiert das Konstrukt der In-Sich-Beurlaubung (ISB). Um die Beförderungsämter zu erreichen, machte ich dann von diesem Konstrukt Gebrauch. Vor der Übertragung der außertariflichen Tätigkeit absolvierte ich auch noch ein Assessment Center und in der Folge entsprechend empfohlene Qualifizierungsmaßnahmen.
Ich erfahre nun Probleme mit dem „Spezialkonstrukt der BA“, wenn ich mich auf entsprechende Positionen des höheren Dienstes bei anderen öffentlichen Arbeitgebern bewerbe. Diese kennen häufig nur das reguläre Aufstiegsverfahren bzw. das formale Kriterium „Universitätsabschluss“.
Ich habe nun in einem anderen Forumsbeitrag von der Anerkennung für die Laufbahn des höheren Dienstes gelesen, wenn man 2,5 Jahre auf einer Tätigkeit im höheren Dienst unterwegs gewesen ist. Meine Frage ist nun die wie und von wem ich eine solche Anerkennung erhalten kann, sodass mir der Arbeitsmarkt des höheren Dienstes bei allen öffentlichen Arbeitgebern wieder zugänglich wird, so wie er mir in der Vergangenheit nach Absolvierung des regulären Aufstiegsverfahrens zugänglich gewesen wäre.
Besten Dank und viele Grüße!
ich bin seit ca. zehn Jahren auf Positionen des höheren Dienstes bei meinem öffentlichen Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, eingesetzt. Die letzten fünf Jahre waren das Tätigkeiten auf der Ebene A 15. Bei der BA sind das Angestellten Tätigkeiten, für die man einen AT-Vertrag abschließt. Zuvor war ich fünf Jahre auf der Ebene A 14 eingesetzt, auch als Angestellter, im Tarifvertrag der BA als TE I Position gekennzeichnet.
Von der Laufbahn her bin ich Beamter des gehobenen Dienstes. Die Laufbahn von A9 bis A 13 hatte ich bis 1999 bereits komplett durchlaufen. In 2002 wurde ich zum ersten Mal für das Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst vorgeschlagen. In diesem Jahr klappte es noch nicht mit der Zulassung zum Aufstiegsverfahren und danach wurde das Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst bei der BA unter Florian Gerster genauso abgeschafft wie das Fachhochschulstudium in Mannheim, das ich von 1984-1987 absolviert habe.
Die BA bietet nun grundsätzlich Angestelltenpositionen an. Hier existiert das Konstrukt der In-Sich-Beurlaubung (ISB). Um die Beförderungsämter zu erreichen, machte ich dann von diesem Konstrukt Gebrauch. Vor der Übertragung der außertariflichen Tätigkeit absolvierte ich auch noch ein Assessment Center und in der Folge entsprechend empfohlene Qualifizierungsmaßnahmen.
Ich erfahre nun Probleme mit dem „Spezialkonstrukt der BA“, wenn ich mich auf entsprechende Positionen des höheren Dienstes bei anderen öffentlichen Arbeitgebern bewerbe. Diese kennen häufig nur das reguläre Aufstiegsverfahren bzw. das formale Kriterium „Universitätsabschluss“.
Ich habe nun in einem anderen Forumsbeitrag von der Anerkennung für die Laufbahn des höheren Dienstes gelesen, wenn man 2,5 Jahre auf einer Tätigkeit im höheren Dienst unterwegs gewesen ist. Meine Frage ist nun die wie und von wem ich eine solche Anerkennung erhalten kann, sodass mir der Arbeitsmarkt des höheren Dienstes bei allen öffentlichen Arbeitgebern wieder zugänglich wird, so wie er mir in der Vergangenheit nach Absolvierung des regulären Aufstiegsverfahrens zugänglich gewesen wäre.
Besten Dank und viele Grüße!