Ehegattenzuschlag nach Umstellung auf TVÖD
Verfasst: 11. Apr 2017, 16:43
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Frau ist Teilzeitbeschäftigte bei einer Eheberatungsstelle seit 1998. 2005 erfolgte die Umstellung von BAT auf TVÖD. Bis dorthin erhielten meine Frau und ich jeweils den hälftigen Ehegattenzuschlag. Im Zuge der Besitzstandswahrung erfuhr meine Frau erstmal keine Gehaltseinbußen. Bei einer allgemeinen Überprüfung wurde nun festgestellt, dass mir ab 2008 der volle Ehegattenzuschlag zugestanden hätte. Im Rahmen der dreijährigen Verjährungsfrist erhielt ich bis 2013 den restlichen Ehegattenzuschlag nachgezahlt.
Ein Anwalt riet mir, einen Antrag auf 10jährige Verjährungsfrist zu stellen, da ich dies nicht wissen konnte. Die Besoldungsdienststelle lehnte dies u. a. mit der Begründung ab, dass vom Arbeitgeber meiner Frau keine Änderungsmitteilung erfolgte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Vielen Dank!
ich habe folgendes Problem:
Meine Frau ist Teilzeitbeschäftigte bei einer Eheberatungsstelle seit 1998. 2005 erfolgte die Umstellung von BAT auf TVÖD. Bis dorthin erhielten meine Frau und ich jeweils den hälftigen Ehegattenzuschlag. Im Zuge der Besitzstandswahrung erfuhr meine Frau erstmal keine Gehaltseinbußen. Bei einer allgemeinen Überprüfung wurde nun festgestellt, dass mir ab 2008 der volle Ehegattenzuschlag zugestanden hätte. Im Rahmen der dreijährigen Verjährungsfrist erhielt ich bis 2013 den restlichen Ehegattenzuschlag nachgezahlt.
Ein Anwalt riet mir, einen Antrag auf 10jährige Verjährungsfrist zu stellen, da ich dies nicht wissen konnte. Die Besoldungsdienststelle lehnte dies u. a. mit der Begründung ab, dass vom Arbeitgeber meiner Frau keine Änderungsmitteilung erfolgte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Vielen Dank!