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Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Apr 2017, 00:11
von decade
Hi,
nur mal eine einfache Frage - die aber offenbar selbst Google an seine Grenzen bringt ;)

Ein Bundesbeamter bei einer Bundesbehörde bleibt Freitags zuhause, weil er sich nich gut fühlt. Da er sich am Wochenende noch nicht besser fühlt, bleibt er den Montag auch noch zuhause.
Es gibt ja diese Regelung, dass man erst eine Krankmeldung braucht, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Sind damit jetzt Werktage oder Kalendertage gemeint - sprich: wäre der Montag dann der 2. Tag (und damit noch kein Arztbesuch nötig) oder wäre Montag schon der 4. Tag (und somit ein Arztbesuch nötig)?

Irgendwie ist das so ein verwaschene Regelung, wo auch in den Gesetzen nix zu zu finden ist.

Vielleicht kann ja jemand aus eigener Erfahrung Licht ins Dunkel bringen. Oder kann da jede Bundesbehörde auch wieder eigene Regelungen treffen?

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Apr 2017, 00:28
von Torquemada
Am Montag zum Arzt. Ganz einfach.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Apr 2017, 08:26
von GFunkt
Für den Bereich der Arbeitnehmer ist die gesetzliche Regelung in § 5 Abs. 1 S. 2 EntgFG, wonach der erkrankte Arbeitnehmer nach 3 Kalendertagen ein ärztliches Attest vorzulegen hat. Der Arbeitgeber darf aber auch bereits früher ein ärztliches Attest verlangen (§ 5 Abs. 1 S. 3 EntgFG).

In § 96 Abs. 1 S. 2 BBG ist geregelt, dass Bundesbeamte eine Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit auf Verlangen nachzuweisen haben. In der Regel wird in einer Dienstvereinbarung geregelt, ab wann ein Attest vorgelegt werden muss. Es können durchaus unterschiedliche Regelungen je nach Behörde bestehen. Meistens lehnt man sich an die für Arbeitnehmer geltenden Reglungen an, schon um unterschiedliche Regelungen für Beamte und Arbeitnehmer innerhalb der gleichen Behörde zu vermeiden.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Apr 2017, 10:56
von Baumschubser
dibedupp hat geschrieben: 8. Apr 2017, 10:10 Wir das Wochenende von Krankentagen eingeschlossen, so zählt es mit als Krankentage.
Bezahlt wird es aber nur, wenn dort Dienst geplant war.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Apr 2017, 11:00
von Baumschubser
decade hat geschrieben: 8. Apr 2017, 00:11
Ein Bundesbeamter bei einer Bundesbehörde bleibt Freitags zuhause, weil er sich nich gut fühlt. Da er sich am Wochenende noch nicht besser fühlt, bleibt er den Montag auch noch zuhause.
Es gibt ja diese Regelung, dass man erst eine Krankmeldung braucht, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Sind damit jetzt Werktage oder Kalendertage gemeint - sprich: wäre der Montag dann der 2. Tag (und damit noch kein Arztbesuch nötig) oder wäre Montag schon der 4. Tag (und somit ein Arztbesuch nötig)?
Richtig ist, dass eine AU-Bescheinigung nach 3 Tagen vorliegen muss. Das heißt aber nicht, dass die ersten beiden Tage ohne Schein laufen. Der wird dann einfach rückwirkend ausgestellt. Das ist gängige Praxis und kein Problem. So etwas musst du ja z.B. auch machen, wenn du im Krankenhaus warst. Da bekommst du deinen Krankenschein in der Regel auch erst hinterher vom Hausarzt.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Apr 2017, 21:50
von Ruheständler
... zu meiner damaligen aktiven Zeit :mrgreen: war das so geregelt wie hier die Beiträge bereits gepostet wurden,nur wenn der Dienstherr wirklich mal eine Krankmeldung vor dem Ablauf von 3 Kalendertagen haben will also schon ab dem 1. Tag muss er das dem Arbeitnehmer / Beamten für die ,,zukünftigen,, Krankheitsfälle schriftlich mitteilen,also niemals für den akuten Fall!
Gruß vom Ruheständler

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Apr 2017, 21:52
von Baumschubser
.... oder es gibt eine Dienstvereinbarung dazu.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 16. Apr 2017, 06:18
von Nadine100
In diesem Fall zählen der Samstag und der Sonntag eindeutig mit, da diese Tage von den Krankheitstagen "eingeschlossen" sind. D. h. es sind immer die Kalendertage gemeint. Es ist also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 7. Mai 2017, 15:23
von Bergwanderer
Genau so ist es auch in Hessen wie es Nadine100 schreibt. In dem Ausgangsfall würde / müsste ein hessischer Beamter am Freitag zum Doc gehen.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Mai 2017, 19:35
von Posttussi
Ich kenne es nur so dass,wenn man freitags krank war und nicht zum Dienst erschien und auch dann ab montags noch krank war und nicht kam,ein ärztliches Attest rückwirkend von Freitag vorgelegt bzw.an die Dienststelle geschickt werden musste.

Und ich finde das auch ganz logisch und normal und verstehe garnicht,was da unklar sein soll...

LG

Posttussi

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Mai 2017, 21:01
von Baumschubser
Zumal jeder Arzt den Krankenschein rückwirkend auf Freitag schreibt. Das ist überhaupt kein Problem.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Mai 2017, 21:05
von Ruheständler
Baumschubser hat geschrieben: 8. Mai 2017, 21:01 Zumal jeder Arzt den Krankenschein rückwirkend auf Freitag schreibt. Das ist überhaupt kein Problem.
...einfach nur am Freitag telefonisch beim Doc melden das man erst am Montag vorbeikommen kann,dann läuft alles gut :)

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Mai 2017, 21:08
von Baumschubser
Musst du nichtmal. Es genügt völlig, am Montag zu sagen, dass man seit Freitag krank ist. Kenne keinen Arzt, der da den Schein verweigert.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 8. Mai 2017, 23:03
von Torquemada
Über diesen Thread kann ich nur den Kopf schütteln.
Bitte die Frage des TS beachten.

Bundesbeamter !!! Da ist es so geregelt, dass der Montag der 4.Tag wäre.
Hat auch einen Sinn.

Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?

Verfasst: 9. Mai 2017, 17:47
von Posttussi
Baumschubser hat geschrieben: 8. Mai 2017, 21:08 Musst du nichtmal. Es genügt völlig, am Montag zu sagen, dass man seit Freitag krank ist. Kenne keinen Arzt, der da den Schein verweigert.

Doch...mir ist das wirklich mal passiert...in den frühen 70er Jahren....war so ein alter Pingel....

Folge war dass ich den Freitag als unbezahlten Urlaubstag anmelden musste :shock: