Ausschlußfrist
Verfasst: 3. Apr 2017, 10:32
Guten Morgen,
die gesetzliche Ausschlußfrist für die Abrechnung von Reisekosten beläuft sich ja auf 6 Monate gem. Art. 3 Abs. 5 BayRKG.
Mein Lehrgang belief sich auf den Zeitraum 05.09.2016 - 11.11.2016, tägliche Rückkehr zum Wohnort.
Fristbeginn der Ausschlussfrist ist gem. Art. 3 Abs. 5 BayRKG der Tag nach Beendigung der Dienstreise.
Meine Frage wäre:" ist das Ende der Dienstreise der jeweilige Tag der täglichen Rückkehr oder das Ende des Lehrgangs?"
für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus.
mit freundlichen Grüßen
die gesetzliche Ausschlußfrist für die Abrechnung von Reisekosten beläuft sich ja auf 6 Monate gem. Art. 3 Abs. 5 BayRKG.
Mein Lehrgang belief sich auf den Zeitraum 05.09.2016 - 11.11.2016, tägliche Rückkehr zum Wohnort.
Fristbeginn der Ausschlussfrist ist gem. Art. 3 Abs. 5 BayRKG der Tag nach Beendigung der Dienstreise.
Meine Frage wäre:" ist das Ende der Dienstreise der jeweilige Tag der täglichen Rückkehr oder das Ende des Lehrgangs?"
für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus.
mit freundlichen Grüßen