Finanzielle Nachteile ohne Nachweis der Beratung über Krebsvorsorge
Verfasst: 25. Mär 2017, 21:58
Bin gerade eher zufällig auf der Seite http://www.beihilferatgeber.de/beihilfe ... ngsgrenzen über folgenden Text gestolpert:
"Achtung!
Bei chronischen Krebserkrankungen müssen Sie künftig nachweisen, dass Sie sich über die möglichen Vorsorgeuntersuchungen haben beraten lassen. Die Regelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundebeihilfeverordnung bezieht sich zunächst nur auf Untersuchungen zur Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Können Sie keine geeigneten Unterlagen wie Rechnungen oder ärztliche Verordnungen vorlegen, erkennt die Beihilfestelle Ihre Krankheit nicht als chronisch an. Die Vorsorgeuntersuchung selbst müssen Sie übrigens nicht in Anspruch genommen haben."
Weiß jemand Näheres über die Rechtsgrundlagen und über die Ausgestaltung dieser Regelung?
"Achtung!
Bei chronischen Krebserkrankungen müssen Sie künftig nachweisen, dass Sie sich über die möglichen Vorsorgeuntersuchungen haben beraten lassen. Die Regelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundebeihilfeverordnung bezieht sich zunächst nur auf Untersuchungen zur Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Können Sie keine geeigneten Unterlagen wie Rechnungen oder ärztliche Verordnungen vorlegen, erkennt die Beihilfestelle Ihre Krankheit nicht als chronisch an. Die Vorsorgeuntersuchung selbst müssen Sie übrigens nicht in Anspruch genommen haben."
Weiß jemand Näheres über die Rechtsgrundlagen und über die Ausgestaltung dieser Regelung?