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Re: Aufstieg gntD -> hntD ... Probleme der Bewährung wegen Formfehler?

Verfasst: 17. Feb 2017, 20:19
von Silencium
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Ganz allgemein betrachtet ist eine "Schwerpunktverfügung" letztlich nichts anderes als eine schriftlich konkretisierte dienstliche Weisung. Ob diese - nach internen Vorgaben "fehlerhaft" - war oder nicht, kann bei Übetragung des Dienstpostens zu einem gewissen Stichtag dahinstehen. Scheinbar wurde der Dienstposten wohl zum 01.08.2016 übertragen, weshalb die Bewährungszeit seit diesem Zeitpunkt läuft. Ich persönlich würde das jedenfalls einigermaßen gelassen sehen. Das sind typische Verwaltungsquerelen.