Recht und Pflicht des Beamten : wo fängt es an, wo hört es auf ?!
Verfasst: 14. Feb 2017, 16:06
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen im Staatsdienst ,
es schreibt ein junger Kollege kurz vor seiner Laufbahnprüfung... demnach also in sicherlich vielen Punkten etwas unerfahren !
Jedoch komme ich ... --> Glückspilz <~~~ immer öfter in die Situation , wo Gefahr im Verzug herrscht .... oder Ersthelfer bei Unfällen ... etc etc ...
Vor kurzem in einer S-Bahn einen Herren daran gehindert gegenüber Mitmenschen gewalttätig zu werden , augenscheinlich wegen übermäßigem Alkoholgenuss ...
Dann Ersthelfer eines Verkehrsunfalls... und natürlich 100 Gaffer , ein Helfer ....
Rückblickend frage ich mich : WAS DARF ICH EIGENTLICH?!
Logisch als Beamter gilt für mich die Treuepflicht , mein Eid beinhaltete auch die Wahrung und Achtung von gesetzten der BRD ... weiterlaufen / fahren und unterlassene Hilfeleistung ist nicht !
Aber nun beim Gaffer oder Gewalt- / Straftätern: Dürfte ich , eben durch mein Amt Platzverweise , festnahmen durch Legitimation meines Amtes aussprechen ? Bzw den Verwaltungsakt rechtskräftig durchsetzen?
In diesen Momenten hat man eben reagiert , Polizei informiert und den Herren fixieren , den Gaffern zur Weiterfahrt gewunken .. aber wie verhalte ich mich rechtlich korrekt ?
Bitte um Antworten mit Rechtsquelle
Beste Grüße
es schreibt ein junger Kollege kurz vor seiner Laufbahnprüfung... demnach also in sicherlich vielen Punkten etwas unerfahren !
Jedoch komme ich ... --> Glückspilz <~~~ immer öfter in die Situation , wo Gefahr im Verzug herrscht .... oder Ersthelfer bei Unfällen ... etc etc ...
Vor kurzem in einer S-Bahn einen Herren daran gehindert gegenüber Mitmenschen gewalttätig zu werden , augenscheinlich wegen übermäßigem Alkoholgenuss ...
Dann Ersthelfer eines Verkehrsunfalls... und natürlich 100 Gaffer , ein Helfer ....
Rückblickend frage ich mich : WAS DARF ICH EIGENTLICH?!
Logisch als Beamter gilt für mich die Treuepflicht , mein Eid beinhaltete auch die Wahrung und Achtung von gesetzten der BRD ... weiterlaufen / fahren und unterlassene Hilfeleistung ist nicht !
Aber nun beim Gaffer oder Gewalt- / Straftätern: Dürfte ich , eben durch mein Amt Platzverweise , festnahmen durch Legitimation meines Amtes aussprechen ? Bzw den Verwaltungsakt rechtskräftig durchsetzen?
In diesen Momenten hat man eben reagiert , Polizei informiert und den Herren fixieren , den Gaffern zur Weiterfahrt gewunken .. aber wie verhalte ich mich rechtlich korrekt ?
Bitte um Antworten mit Rechtsquelle
Beste Grüße