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Abordnungen von A9 Beamten wird zurück genommen...ein Gerücht?

Verfasst: 12. Feb 2017, 13:48
von Medusa
Hallo!
Bei uns läuft das Gerücht , dass die Abordnungen der A9 Beamten, die in einer Externen Abordnung sind von der Telekom aufgehoben werden sollen. Die A9-er müssen dann zum "Unternehmen" zurück kehren und einer weiteren Abornung zu einer anderen Stelle soll nicht zugestimmt werden.
Weil: A9-er zu teuer sind und von den anderen, zB. Bundesbehörden, niemals fest übernommen werden würden.
Eine Kollegin soll diese Aussage per Telefon von....tja, von wem...das ist mir leider entfallen....HRS??...ich weiß es leider nicht mehr. :roll:
Ich erkundige mich da noch mal.
Vorstellen könnte ich mir das, die A9-er sind in meiner Behörde, zu der ich abgeordnet bin auch wirklich sehr rar.

Was wisst ihr darüber?
Danke schon mal!

Re: Abordnungen von A9 Beamten wird zurück genommen...ein Gerücht?

Verfasst: 13. Feb 2017, 18:56
von Telekommi
Hallo,
ja, das kenne ich.
Abordnungen werden nicht zurück genommen, aber die Personen werden nicht auf den neuen Behörden übernommen. Immer die Spitzenpositionen in den Laufbahnen. Ist auch bei A13 so.
Stand auch so in dem Aufruf beim Bedarf für das BAMF drin. Bis A12 können die Kollegen nach der Abordnung dort übernommen werden, A13 nicht. Ich glaube, im mittleren Dienst war es genau so.

Re: Abordnungen von A9 Beamten wird zurück genommen...ein Gerücht?

Verfasst: 20. Feb 2017, 12:58
von sdh1807
Ganz so rar sollten die A9er Dienstposten eigentlich nicht mehr sein.
Seit der letzten Änderung des BBesG wurden die Obergrenzen teils erheblich aufgebohrt:
Bundesbesoldungsgesetz
§ 26 Obergrenzen für Beförderungsämter

(1) Die Anteile der Beförderungsämter dürfen nach Maßgabe sachgerechter Bewertung folgende Obergrenzen nicht überschreiten:
1.
im mittleren Dienst in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
a)
in der Besoldungs-
gruppe A 8 50 Prozent,
b)
in der Besoldungs-
gruppe A 9 50 Prozent,
diese Obergrenzen gelten nur für Planstellen, die Funktionen zugeordnet sind, in denen Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei bis zum Eintritt in den Ruhestand verwendet werden können,
2.
im mittleren Dienst in allen übrigen Laufbahnen
a)
in der Besoldungs-
gruppe A 8, soweit
überwiegend im Bereich
der Erstellung und Be-
treuung von Verfahren
der Informations- und
Kommunikationstechnik
verwendet 50 Prozent,
b)
im Übrigen in der Besol-
dungsgruppe A 8 40 Prozent,
c)
in der Besoldungs-
gruppe A 9 40 Prozent,
3.
im gehobenen Dienst
a)
in der Besoldungs-
gruppe A 12 40 Prozent,
b)
in der Besoldungs-
gruppe A 13 30 Prozent,
4.
im höheren Dienst
a)
in den Besoldungs-
gruppen A 15, A 16
und B 2 nach Einzel-
bewertung zusammen 50 Prozent,
b)
in den Besoldungs-
gruppen A 16 und B 2
zusammen 15 Prozent.

Die Prozentsätze beziehen sich auf die Gesamtzahl aller Planstellen bei einem Dienstherrn in der jeweiligen Laufbahngruppe, im höheren Dienst auf die Gesamtzahl der Planstellen in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 und B 2. Die für dauernd beschäftigte Arbeitnehmer eines Dienstherrn ausgebrachten gleichwertigen Stellen können mit der Maßgabe in die Berechnungsgrundlage einbezogen werden, dass eine entsprechende Anrechnung auf die jeweiligen Stellen für Beförderungsämter erfolgt. Soweit der Anteil an Beförderungsämtern gemäß der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Rechtslage über den in Satz 1 genannten Obergrenzen liegt, gilt dieser Anteil unverändert fort.
Wo ein Wille ist, sollte sich also auch eine Stelle finden lassen

Re: Abordnungen von A9 Beamten wird zurück genommen...ein Gerücht?

Verfasst: 20. Feb 2017, 13:39
von Torquemada
Irrtum. Bei der seligen Agentur für Arbeit gibt es z.B. überhaupt keine Dienstposten A9...und keine für A8....

Re: Abordnungen von A9 Beamten wird zurück genommen...ein Gerücht?

Verfasst: 21. Feb 2017, 15:58
von sdh1807
Torquemada hat geschrieben: 20. Feb 2017, 13:39 Irrtum. Bei der seligen Agentur für Arbeit gibt es z.B. überhaupt keine Dienstposten A9...und keine für A8....
Das halte ich nun wieder für ein Gerücht.
Der Haushaltplan für 2016 weist bei der Agentur für Arbeit insgesamt 92 A8er und 143 A9er Dienstposten aus (das 12% bzw. 18% der Beamten im mD) ohne A9mZ
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI801550
Seite 144-145

Re: Abordnungen von A9 Beamten wird zurück genommen...ein Gerücht?

Verfasst: 21. Feb 2017, 16:02
von Torquemada
Hatten wir das nicht schon einmal hier besprochen? Kannst du gerne raussuchen.
Was in einem Haushaltsplan steht, juckt doch die Telekomkolegen nicht.
Alle Kollegen unseres B-Dienstes wurden in den letzten Jahren dort als Regierungshauptsekretäre übernommen (A7) und erhalten die Differenz (falls sie A8 waren) gezahlt.

Re: Abordnungen von A9 Beamten wird zurück genommen...ein Gerücht?

Verfasst: 21. Feb 2017, 16:23
von Torquemada
dibedupp hat geschrieben: 21. Feb 2017, 16:14 Fakt ist doch einfach, dass die aufnehmenden Behörden keine Beamten im Endamt dauerhaft nehmen wollen. Da interessiert kein Haushaltsplan, keine Wünsche der Telekom oder der Beamten.
Richtig. Und das ist auch logisch. Und verständlich.