ich bin BaL im mD der Justiz des Landes Niedersachsen und würde gern ein Jura-Studium beginnen. Hierfür plane ich, mich ohne Bezüge beurlauben zu lassen. Da ich einen entsprechenden Antrag laut Merkblatt des NLBV ca. sechs Monate vor geplantem Antritt des Urlaubs einreichen sollte, ich bis dahin aber keine Rückmeldung habe, ob ich den Studienplatz überhaupt bekomme, stellt sich mir die Frage, wie kurzfristig ich diesen Antrag wieder zurückziehen könnte, um den Urlaub nicht anzutreten. Ohne Studienplatz benötige ich den Urlaub ja nicht. Die Bescheide gehen aber bestenfalls erst ca. zwei bis drei Monate vor Studienbeginn raus. Dann erst den Antrag auf Urlaub ohne Bezüge zu stellen dürfte viel zu knapp sein.
Könnte ich also bei einem negativen Bescheid kurzfristig den Antrag zurücknehmen und den Urlaub nicht antreten? Oder habe ich dann das Problem, so schnell nicht wieder auf meinen Arbeitsplatz zu kommen?
Danke schon einmal für die Hilfe
